Mudau verabschiedet Gemeindehaushalt

Satzungsänderung wegen Flüchtlingsaufnahme

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Die K3918 Mudau-Donebach wird saniert. (Foto: Liane Merkle)

Mudau. (lm) Im Mai müssen die Verkehrsteilnehmer im Bereich der Landesstraße von Mudau bis nach Donebach aufgrund von Straßenarbeiten mit erheblichen Behinderungen rechnen. Wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung mitgeteilt wurde, erfolgt die Sanierung der Kreisstraße im Rahmen des Deckenprogramms durch den Neckar-Odenwald-Kreis im Zeitraum vom 18. Mai bis ca. 5. Juni. Das Aufbringen eines neuen Straßenbelags mit Erneuerung der Bankette soll unter Vollsperrung erfolgen, was aber sowohl mit dem Golfclub als auch der Firma Dambach bereits abgestimmt wurde. Gleichzeitig soll die Maßnahme innerhalb der Ortslage von Mudau (Donebacher Straße) um ca. 340 Meter bis zur Einmündung in die Amorbacher Straße verlängert werden. Hierfür muss sich die Gemeinde allerdings finanziell bei den Aufwendungen für die Erneuerung und Angleichung der Schieber- und Hydrantenkappen sowie der Kanalschachtabdeckungen beteiligen. Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 7.000 Euro belaufen.

Wie Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger betonte, können die Arbeiten innerhalb der Ortslage nur bei halbseitiger Straßensperrung durchgeführt werden. Unter dem Aspekt „wenn schon dann richtig“ ist zur Optimierung der Verkehrssicherheit, aber auch zur besseren Erreichbarkeit der Wandermöglichkeiten in Richtung „Gezerrweg/Neuhofwald“ ein parallel zur Kreisstraße K 3918 verlaufender Rad-/Fußweg auf einer Länge von 510 Meter geplant. Dabei soll der Radweg am Ortsausgang von Mudau beginnen und bei der Einfahrt zum Golfplatz auf dem „Gezerrweg“ enden.

Gemeinderat Franz Brenneis befürwortete die Planung, war aber der Meinung, dass die Realisierung die „Kür“ erst passieren dürfe, wenn man Geld „übrig“ habe. Das Gremium habe sich auf die Fahnen geschrieben, Prioritäten zu setzen, und die lägen in den Pflichtaufgaben. Doch für Michael Hemberger hatte die Sicherheit der Fußgänger Richtung Golfplatz Priorität. Er sah das nicht als Küraufgabe. Einig war sich das Gremium aber mit einer Gegenstimme, dass im Vermögenshaushalt eine Planungsrate in Höhe von 10.000 Euro eingestellt und die Vergabe des Planungsauftrages an das Ing. Büro Sack und Partner aus Adelsheim vergeben werden soll.

Beschlossen wurde auch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, die sich seit dem Einbringen im Verwaltungshaushalt aufgrund der bevorstehenden Flüchtlingsaufnahmen leicht verändert hat (NZ berichtete). Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 13.685.000 Euro, davon 10.905.000 Euro im Verwaltungshaushalt und 2.780.000 Euro im Vermögenshaushalt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen beläuft sich auf 400.000 Euro und der Höchstbetrag für Kassenkredite wurde auf 1 Mio. Euro festgesetzt. Bei den Steuersätzen bleibt es für Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 370 v.H. der Steuermessbeträge, für die Grundsteuer B (Grundstücke) bei 380 v.H. und für die Gewerbesteuer bei 380 v.H. Der Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Mudau wurde im Erfolgsplan mit Erträgen von 630.000 Euro, mit Aufwendungen von 628.000 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 2.000 Euro festgelegt.

Im Vermögensplan 2015 sind es bei Einnahmen und Ausgaben 468.000 Euro und die Kreditermächtigungen belaufen sich auf 235.000 Euro. Als Höchstbetrag für Kassenkredite gelten 500.000 Euro. Weiter beschloss das Gremium eine Änderung zur Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern. Wie bereits berichtet wurde, werden der Gemeinde Mudau zum Ende des Monats Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen. Durch den Kauf des Anwesens in der Schloßauer Straße 5 und durch die Anmietung von zwei Wohnungen kann dieser aktuelle Unterbringungsbedarf befriedigt werden, betonte der Bürgermeister. Die betroffenen Personen werden von der Gemeinde durch eine sog. Einweisungsverfügung im Rahmen der Obdachlosigkeit in eine der Unterkünfte zugewiesen. Zwischen Gemeinde und Nutzer kommt daher kein privatrechtlicher Mietvertrag zustande, sondern im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses muss der Benutzer eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr, die wiederum mit dem Landkreis und dem Land Baden-Württemberg verrechnet wird bedurfte nun einer Satzungsänderung.

Während anfänglich mit beträchtlichen Zuschüssen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und vom Neckar-Odenwald-Kreis der Ausbau der Breitbandversorgung in den kleineren Ortsteilen vorangekommen ist, musste die Erschließung der Ortsteile Waldauerbach, Langenelz, Mörschenhardt und schließlich des Kernortes Mudau zurückgestellt werden, weil sie nach den damaligen Förderkriterien als versorgt galten. Da solche Bandbreiten mittlerweile völlig unzureichend sind und einer Modernisierung bedürfen, gab man die Zustimmung, einem Projekt des Kreises mit Mitfinanzierung beizutreten. Dieses sieht einen zeitnahen Breitbandausbau in bislang noch unterversorgten Gemeinden im gesamten Kreisgebiet und unter der Bauherrschaft des Kreises vor. Der Finanzierungsanteil für die Gemeinde Mudau wird auf rd. 300.000 Euro geschätzt bei einer zinslosen Vorfinanzierung durch den Neckar-Odenwald-Kreis und der möglichen Rückzahlung in vier Jahresraten von 2016 bis 2019. Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger wurde bevollmächtigt, die entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Der Bürgermeister informierte abschließend über die kostenfreie Mitgliedschaft der Gemeinde im Verein Badisch-Franken, um auch weiterhin an Leader-Fördermittel kommen zu können. 

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