Flurbereinigung Obrigheim

Symbolbild - Sonstiges

Wichtiger Meilenstein mit der Vorläufigen Besitzeinweisung erreicht
Obrigheim. (lra) Für das 528 ha große Flurbereinigungsverfahren Obrigheim steht mit der Einweisung der Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke ein wichtiger Meilenstein an. Mit dem Besitzübergang am 22.08.2016 soll erreicht werden, dass die Beteiligten ab Herbst 2016 ihre neu zugewiesenen Flurstücke bewirtschaften können. „Damit ist ein wichtiges Ziel der Flurneuordnung erreicht”, erklärt Projektleiter Siegfried Heege.
 
In der letzten Sitzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wurden die weiteren Arbeitsschritte bis zur vorläufigen Besitzeinweisung besprochen. Der Besitzwechsel erfolgt, wenn die Felder größtenteils abgeerntet sind. Für einige Fruchtarten mit späterer Aberntung sind abweichende Termine festgelegt. Im Anschluss an die Termine kann die Bewirtschaftung der neuen Felder erfolgen.

Zur Besitzeinweisung erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung. Außerdem liegen im Bürgermeisteramt Obrigheim die Überleitungsbestimmungen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung und ein Verzeichnis der neuen Flurstücke aus. Die Beteiligten erhalten persönlich einen Flurbereinigungsnachweis –Neuer Bestand mit weiteren Informationen. In der Örtlichkeit werden die neuen Grundstücke mit Holzpflöcken und Schildern mit der neuen Flurstücknummer gekennzeichnet.

„Mit dem Zuteilungsentwurf zu den neuen Grundstücken ist ein erheblicher Teil unserer Arbeit im Verfahren geschafft”, betont der ausführende Ingenieur Rolf Gremminger. Vorausgegangen sind Gespräche mit den fast 700 Teilnehmern der Flurbereinigung über ihre Wünsche und Vorstellungen zur Neuzuteilung. Wichtigstes Ziel für die Zuteilung ist die wertgleiche Abfindung der eingebrachten Fläche. Künftig sollen möglichst gut zusammengelegte und zweckmäßig bewirtschaftbare Grundstücke für die Eigentümer und Bewirtschafter zur Verfügung stehen. Schwierige und aufwändige Arbeiten und Berechnungen waren dabei zu bewältigen. Zu beachten waren bei der Neuzuteilung auch öffentliche Belange, wie die Flächenbereitstellung für die Umgehungsstraße B 292, für wasserwirtschaftliche Vorhaben und für den Naturschutz. Hierfür konnten umfangreiche Tauschflächen erworben werden.

Mit der vorläufigen Besitzeinweisung werden aus den 3.340 alten nun 1.520 neue, effizienter zu bewirtschaftende Grundstücke. In der Örtlichkeit sind zur Besitzeinweisung ca. 2.000 neue Grenzpunkte für die Teilnehmer kenntlich zu machen. Diese Arbeiten werden derzeit von Mitarbeitern des Fachdienstes Flurneuordnung und Landentwicklung des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis im Flurbereinigungsgebiet erledigt. Mit den fein säuberlich verpflockten und mit Flurstücksnummern versehenen Grenzpunkten können sich die Teilnehmer anschließend vor Ort ein Bild zu ihren neuen Grundstücken machen.

Als weiterer Verfahrensabschnitt steht die Aufstellung des Flurbereinigungsplanes an. Wurden im Zuge der vorläufigen Besitzeinweisung nur Flächen und Werte berücksichtigt, folgen im Flurbereinigungsplan weitere Regelungen, die an den Grundstücken hängen. Themen wie Leitungsrechte, Grundschuld, Baumwerte, Bodenklasse und Geldausgleich sind dabei zusätzlich zu bearbeiten. Nach Erledigung dieser umfangreichen weiteren Arbeiten soll dann im Frühjahr 2018 die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans erfolgen.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

Von Interesse