Wintereinbruch – Herausforderung für Müllabfuhr

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Mit dem Winter sind etliche Straßenzüge vor allem in den höhergelegenen Orten des Neckar-Odenwald-Kreises für die Müll-Sammelfahrzeuge unpassierbar geworden. Insgesamt sind die Schneeverhältnisse aber sehr unterschiedlich. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften können die Straßenverhältnisse innerhalb weniger Meter stark wechseln.

Werbung
Wo die Leerung der Restmülltonnen nicht möglich war, können die betroffenen Haushalte und Betriebe bei der nächsten Abfuhr beliebige blaue oder schwarze Plastiksäcke zur Restmülltonne dazustellen, aufgrund der Ausnahmeverhältnisse brauchen das dann nicht die Papiersäcke des Neckar-Odenwald-Kreises sein, welche über die Rathäuser zu beziehen sind. Ebenso können die Gelben Säcke oder die Papiertonnen betroffen sein. Auch hier bittet die AWN die Papiertonnen wieder zurückzuziehen und die Gelben Säcke wieder zurückzunehmen. Sollte das Volumen der Papiertonnen bis zur nächsten Leerung nicht ausreichen, kann die Mehrmenge an Altpapier bei der nächsten Abfuhr in Kartons zur Papiertonne dazugestellt werden.

Wer sichergehen möchte, dass geleert bzw. abgeholt wird, sollte die Abfälle an eine Stelle bringen, die auf jeden Fall für die Sammelfahrzeuge zu erreichen ist. Dies sind in der Regel die Straßenkreuzungen zu den größeren Straßen, welche auch meistens geräumt und gestreut werden. Um einem Festfrieren von Abfällen in den Tonnen bei der zu erwartenden Kältewelle vorzubeugen, sollten die Abfälle möglichst in Papier eingewickelt in die Müllbeutel befüllt, und diese möglichst zugebunden in die Tonnen gegeben werden.

Je trockener der der Inhalt der Tonnen ist, desto geringer ist die Gefahr des Festfrierens. Für die Fahrer der Sammelfahrzeuge ist häufig die Entscheidung schwierig, welche Straßen noch befahren werden können, ohne die Sicherheit der Lader, der Sammelfahrzeuge, der Verkehrsteilnehmer und angrenzender Grundstücke zu gefährden. Aufgrund der uneinheitlichen Straßenverhältnisse kann es vorkommen, dass sowohl einzelne Straßenabschnitte, als auch ganze Straßenabzüge nicht befahren werden können. Fragen beantwortet das Beratungsteam der AWN unter 06281/906-13.

Umwelt

Von Interesse