Hardheim: Hundehaltern droht Bußgeld

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Symbolbild - Sonstiges

(pm) Obwohl schon mehrfach von der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen wurde, gibt es immer noch Hundehalter, die das Freilaufenlaufen von Hunden und deren abgelagerte „Tretminen“ als Kavaliersdelikte, gar als Selbstverständlichkeit ansehen.

Dabei stellen die genannten Tatbestände Ordnungswidrigkeiten dar, die die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden können.

Der Gemeinde Hardheim werden nun wieder vermehrt starke Verschmutzungen durch Hundekot in der Riedstraße und im Mühlweg gemeldet. Die Gemeindeverwaltung Hardheim appelliert hier insbesondere an die Rücksichtnahme der jeweiligen Hundehalter gegenüber der restlichen Bevölkerung.

Sollten die entsprechenden Verordnungen weiterhin nicht eingehalten werden, wird die Bevölkerung gebeten rücksichtslose Hundehalte bei der Gemeinde zu melden bzw. beim Polizeirevier Hardheim anzuzeigen.

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