(ots) Gerade noch rechtzeitig entdeckte eine Parkplatzaufsicht am Breitenauer See am Donnerstagnachmittag, dass in einem Auto ein Hund kurz vor einem Kollaps war. Der Besitzer hatte den neun Monate alten Jack Russel-Welpen bei 32,5 Grad Außentemperatur in seinem Wagen eingesperrt und die Fenster nur einen kleinen Spalt heruntergedreht, während er am See war. Das Fahrzeug stand in der prallen Sonne. Die alarmierte Polizei öffnete die Autotür gewaltsam und befreite das leidende Tier aus der Hundebox. Der Hund lag auf dem Bauch und hechelte so stark, dass die Tierrettung hinzugerufen wurde. Experten der Polizeihundeführerstaffel sind einhellig der Meinung, dass das Tier kurze Zeit später nicht mehr zu retten gewesen wäre.
Der Mann erhält nun eine Anzeige wegen eines Vergehens im Sinne des Tierschutzgesetzes. In diesem steht, wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird. Die Hundeführerstaffel des Polizeipräsidiums warnt aus diesem Anlass davor, ein Tier im Auto zurück zu lassen. Auch wenn man vor hat, in wenigen Minuten zurück zu kommen, kann dem Hundehalter während seiner Abwesenheit etwas passieren und der Hund oder ein anderes Tier muss in dem Auto dann Qualen aushalten oder sogar verenden. An Passanten, die ein in einem überhitzten Auto eingesperrtes Tier sehen, appelliert die Polizei, umgehend, auch über den Notruf 110, die nächste Polizeidienststelle zu alarmieren. Wenn ein Hund aus einem Fahrzeug stark überhitzt gerettet wird, sollte der Retter Vorsicht walten lassen, denn das Tier hat eventuell Todesangst und könnte um sich beißen. Nach dem Befreien sollte der Hund sofort in den Schatten gelegt und nicht mit Wasser abgespritzt, sondern mit nassen Tüchern von unten nach oben abgekühlt werden. Zunächst sollte man ihn nur kleine Mengen Wasser trinken lassen und baldmöglichst zu einem Tierarzt fahren.
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