Geistlicher in Haft genommen

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Erzbistum Freiburg geht gegen ehemaligen Dekan vor

FreiburgMannheim. (pef) Das Erzbistum Freiburg hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen einen ehemaligen Dekan und Pfarrer erstattet. Die Anzeige erfolgte in enger Abstimmung mit dem Dekanat, der örtlichen Kirchengemeinde, dem örtlichen Caritasverband, dem Diözesancaritasverband, der Katholischen Sozialstation vor Ort und einem Ordenskonvent. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ließ daraufhin an diesem Dienstag (12. Dezember) die Diensträume des Beschuldigten durchsuchen. Das Amtsgericht Mannheim hat am 13. Dezember gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr erlassen und in Vollzug gesetzt.

Das aktive Vorgehen der Erzdiözese war nötig geworden, nachdem sich aus dem Entwurf eines entsprechenden Prüfungsberichts des Erzbischöflichen Rechnungshofs der Verdacht ergeben hatte, dass der ehemalige Dekan sich möglicherweise persönlich bereichert hat. Der Rechnungshof der Erzdiözese hatte das Dekanat und weitere Rechtsträger überprüft, nachdem Ende 2015 Hinweise auf Fehlverhalten eingegangen waren. Die Prüfung begann Anfang 2016; Gespräche zuvor waren gescheitert. Daraufhin wurde dem ehemaligen Dekan formal ein Verweis erteilt und die Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeiten unter Strafandrohung verboten. Seit dem 1. September 2017 ist der ehemalige Dekan krankheitsbedingt von seinen Aufgaben entpflichtet. Außerdem begann der Rechnungshof mit Untersuchungen, deren erste Ergebnisse Ende Oktober 2017 vorlagen.

Zusätzlich hat Erzbischof Stephan Burger am 02. November 2017 eine Taskforce damit beauftragt, weiter aufzuklären und mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren. Diese Taskforce besteht aus Juristen und Risikomanagern und wird von Beratern einer unabhängigen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.

Verdacht auf Scheinrechnungen und falsche Belege

Nach bisherigen Erkenntnissen der internen Untersuchungen hat der Beschuldigte vermutlich zu seinem eigenen Vorteil gehandelt. Es wird vermutet, dass er zu diesem Zweck die vorhandenen Kontrollstrukturen beeinflusst bzw. umgangen hat. Das Erzbistum hat Hinweise darauf, dass er dies offenbar nutzte, um Scheinrechnungen sowie potenziell unrechtmäßige Honorare für Beratungstätigkeiten zu stellen, Rechnungen für eine eigene Firma weiterzuleiten und begleichen zu lassen, Belege falsch oder gar nicht zuzuordnen, sowie persönliche Einrichtungsgegenstände von kirchlichen Stellen bezahlen zu lassen. Es bestehen demnach starke Anhaltspunkte für Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Betrug und Steuerhinterziehung. Dadurch sind einzelnen kirchlichen Einrichtungen, darunter dem Caritasverband, einem Ordenskonvent, der Sozialstation und der Kirchengemeinde, finanzielle Schäden entstanden. Die Schäden können zum gegenwärtigen Stand noch nicht beziffert werden.

Erzbischof Burger erschüttert und entschlossen

Erzbischof Stephan Burger hat alle internen Stellen angewiesen, konsequent und transparent vorzugehen und bedingungslos mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. „Ich bin erschüttert über das Maß an krimineller Energie, das sich hier abzeichnet, und es tut mir in der Seele weh, dass ein Priester mutmaßlich kirchliche Institutionen geschädigt hat“, so der Freiburger Erzbischof. Daher greift der Erzbischof mit harter Hand durch, um deutlich zu machen, dass ein derartiges Verhalten jetzt und in der Zukunft keinen Platz in der Kirche hat.

Das Erzbistum sicherte den staatlichen Behörden volle Kooperation zu und arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Bereits am 13. November hat das Erzbistum offiziell Anzeige erstattet. Darüber hinaus wurde ein Kirchenanwalt (promotor iustitiae) der Erzdiözese angewiesen, sobald wie rechtlich möglich ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den ehemaligen Dekan einzuleiten.

Mitglieder in Vorständen und Stiftungsräten sind aufgefordert, finanzielle Unregelmäßigkeiten sofort zu melden. „Wegsehen wird nicht geduldet. Denn wer wegsieht und schweigt, macht die Tat erst möglich“, so Erzbischof Stephan Burger.

Das Erzbistum nimmt seine Prüf- und Kontrollaufgaben durch die institutionellen Veränderungen, die seit dem Amtsantritt Burgers umgesetzt wurden, konsequent wahr. Erzbischof Burger betreibt seit seinem Amtsantritt eine stringente Evaluation und Neuorganisation des Erzbistums nach modernen Management-Prinzipien. „Wir gehen sorgfältig und überlegt vor“, so Erzbischof Stephan Burger, „und handeln konsequent und transparent. Es gilt, unsere diözesane Organisation und Struktur zu modernisieren und für die Zukunft auszurichten. Das ist meine Absicht.“ Dekanate, Kirchengemeinden, Caritas und ihre Institutionen sind rechtlich unabhängig. Erzbischof Burger möchte die Menschen und Institutionen daher ermutigen, den Weg in die Zukunft gemeinsam zu gehen.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

Von Interesse