(Symbolbild – Pixabay)
(pm) Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau „KfW“ beantragen. Zudem fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW auch Maßnahmen zur Einbruchsicherheit.
Die Zuschüsse ermöglichen z.B. älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen auch Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kindern zugute. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben direkt über das KfW-Internetseite www.kfw.de/zuschussportal online stellen. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Konto überwiesen wird. Vor Durchführung der Maßnahmen wird eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Vorhaben (zum Beispiel Wohnberatungsstellen) empfohlen.
Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite des KfW oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Tel.-Nr. 0800 539 9002 erhältlich.