Nicht an illegaler Sammlung beteiligen
(pm) Das Landratsamt hat aktuell Hinweise auf eine Sammlung von unter anderem Haushaltsgegenständen und Kraftfahrzeugen am Donnerstag, den 07. März in Buchen erhalten. Da es sich hierbei um eine nicht angemeldete, vermutlich gewerbliche Sammlung von Abfällen handelt, weist das Landratsamt darauf hin, dass die Besitzer der genannten Gegenstände gegebenenfalls ordnungswidrig handeln, wenn sie diese für die Sammlung bereitstellen. Denn grundsätzlich sind Privathaushalte verpflichtet, sowohl Beseitigungs- als auch Verwertungsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Ausnahmen hiervon für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen müssen genehmigt werden. Das Landratsamt ruft deshalb dazu auf, sich an der Sammlung nicht zu beteiligen.