“Sanktionen bei Arbeitslosengeld II zu hart”

(Symbolbild – Pixabay)

Workshop und Diskussionsabend des Arbeitslosenzentrums

Mosbach. (pm) Als „unverhältnismäßig hart“ wurden Sanktionen des Jobcenters von den TeilnehmerInnen des Workshops beim Mosbacher Arbeitslosenzentrum des Diakonischen Werks am vergangenen Dienstag gewertet. Vor allem, dass Leistungskürzungen sofort beim ersten Fehlverhalten greifen und die Möglichkeit, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II überhaupt kein Geld mehr erhalten, wurde kritisiert. Junge Erwachsene unter 25 Jahren trifft es noch viel härter.

Laut der Online-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) würde auch die Mehrheit der Befragten diese Personengruppe nicht so hart sanktionieren, wie es der Gesetzgeber tut. Bei einer ersten Pflichtverletzung, beispielsweise beim Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung, wird der Regelsatz in Höhe von 339,- Euro komplett für drei Monate gestrichen. Ob die bisherigen Regeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind verhandelt gerade das Bundesverfassungsgericht.

Wie Sanktionen geregelt sind und diese im Jobcenter umgesetzt werden, sowie praktische Tipps zum Umgang mit ihnen wurde von Annika Spitzer, Sozialarbeiterin im Mosbacher Arbeitslosenzentrum, vorgestellt. Interessant waren die Infos zum aktuellen Stand der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und die Stellungnahmen einzelner Institutionen.

Während die Bundesagentur für Arbeit in den Sanktionen ein „wichtiges Lenkungsinstrument sieht, um zu einer besseren Zusammenarbeit zu motivieren“, postuliert der VdK, dass „Sanktionen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verhindern!“ Die Diakonie Deutschland formuliert noch deutlicher, „dass Sanktionen weder geeignet, noch erforderlich, noch angemessen sind. Sie stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums dar.“

In der Diskussion, moderiert von Bernhard Goldschmidt, Leiter des Fachgebiets Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit, sprachen die Teilnehmenden ganz offen über ihre persönliche Meinung zu Sanktionen und über ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter. Die verschiedenen Erfahrungswerte der Veranstaltungsbesucher reichten von einem „wertschätzenden, freundlichen Umgang“ durch Jobcentermitarbeiter bis zu einem „stets erniedrigendem Gefühl, so dass ich lieber eine Sanktion für 3 Monate aushalte obwohl diese voll und ganz ungerecht ist!“

Außerdem gab es die Meinung, dass „die jetzigen Regeln die Willkür der Jobcentermitarbeitenden ermöglichen“ und auch, dass diejenigen, die „gar nicht arbeiten wollen“, genau wissen, wie sie sich im Jobcenter verhalten müssen, um Sanktionen zu umgehen. Großen Zuspruch fand das Zitat von Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz: „Statt auf Sanktionen sollte (…) stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden.“ Eine solche Zusammenarbeit auf Augenhöhe würden sich auch die meisten Empfänger von Arbeitslosengeld II von ihren Fallmanagern und Arbeitsvermittlern wünschen. Bei dem intensiven Meinungsaustausch wurde klar, dass das Thema Sanktion bestimmt noch lange im Rahmen des großen Themas „Soziale Gerechtigkeit“ auf verschiedenen Ebenen diskutiert werden muss.

Wer mehr über die Aktivitäten des Mosbacher Arbeitslosenberatungszentrums beim Diakonischen Werk im Neckar-Odenwald-Kreis erfahren möchte, ist jeden Freitag von 10 bis 12.30 Uhr zum offenen Treff „Leuchtturm“ in die Neckarelzer Straße 1 eingeladen. Ansprechpartner sind Annika Spitzer und Bernhard Goldschmidt. Email: kontakt@diakonie-nok.de, Tel. 06261-9299-0. Das Arbeitslosenberatungszentrum wird als Modellprojekt durch das Land Baden-Württemberg finanziell gefördert.

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