Kreis führt Bioenergietonne ein

Nachdem zum Jahreswechsel die gelbe Tonne für Verpackungsmüll eingeführt wird, sollen die Haushalte im Neckar-Odenwald-Kreis nun zusätzlich eine Biotonne erhalten. (Foto: pm)

Neues Abfallgebührensystem beschlossen – Preise steigen deutlich an

Buchen. (pm) Im Rahmen der Kreistagssitzung wurde ist ein neues abfallwirtschaftliches Gebührensystem beschlossen. Ab 2020 wird es eine Grundgebühr pro Haushalt und eine von der Größe des Restmüllgefäßes abhängige Leistungsgebühr geben.

Alle Haushalte, außer in den Pilotgemeinden Buchen, Hardheim und Rosenberg, erhalten noch in diesem Jahr einen Infoflyer für die Bestellung einer Bioenergietonne BET (Bestandteil der Grundgebühr, somit ohne Mehrpreis). Die Verteilung der BET, die mit einem Biofilterdeckel ausgestattet ist, wird im März/April 2020 erfolgen, die erste Leerung wird dann ab Mai 2020 stattfinden.

In den Gemeinden Buchen, Hardheim und Rosenberg sind nahezu alle Haushalte mit einer BET ausgestattet. Auch hier geht an alle Haushalte ein Infoflyer, denn bei Eigenkompostierung gibt es die Möglichkeit der Rückgabe der BET. Zusätzlich erhalten Haushalte, die im Rahmen einer Müllgemeinschaft noch keine BET hatten die Möglichkeit, eine entsprechende Tonne zu bestellen.

Wichtiger Hinweis zum technischen Ablauf:  Alle Haushalte in den Pilotgemeinden erhalten eine neue BET, da diese dann mit einem speziellen Biofilterdeckel ausgestattet sein wird. Dieser schützt vor Insektenbefall und wirkt Geruchsbelästigung entgegen. Dieser Tausch wird ebenfalls im Zeitraum März/April 2020 stattfinden – hier wird im Vorfeld noch genau informiert.

Neues Gebührensystem

Basis ist eine Grundgebühr, die jeder Haushalt entrichten muss. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche Fixkosten abgebildet werden. Hierzu zählen abfallwirtschaftlichen Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie Kosten für Personal, Abschreibungen und Gemeinkosten.

Die Leistungsgebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.

Bisher hatte ein Einzelhaushalt die Jahresgebühr von 166,00 € für eine Restmülltonne mit 60 Liter, ab 2020 sind dies 203,95 € (inkl. Bioenergietonne). Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 17,00 € statt zuvor 13,83 €, also 3,16 € mehr.

Bei Müllgemeinschaften fällt der Unterschied deutlicher aus: Die Jahresgebühr von 166,00 € für eine Restmülltonne mit 60 Liter waren auf zwei Haushalte verteilt lediglich 83,00 €, ab 2020 sind dies dann knapp 150,00 € pro Haushalt (inkl. Bioenergietonne). Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 12,45 € statt zuvor 6,92 €, also 5,53 € mehr. Hier sollte allerdings erwähnt werden, dass zwei Haushalte durch eine Müllgemeinschaft die Abfallgebühren bislang halbieren konnten. Die tatsächliche Kostensituation durch eine mögliche Nutzung aller weiteren Sammlungssysteme war allerdings eine ganz andere, dadurch erfolgte eine ungewollte Besserstellung der Müllgemeinschaften.

Infos im Internet:

www.kwin-online.de/aktuelles

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