»Pragmatische Politik für ländlichen Raum«

(Archivfoto) 

Bund passt Förderbedingungen für den Breitbandausbau im Neckar-Odenwald-Kreis an

Berlin.  (pm) Mit 15,75 Millionen Euro fördert der Bund den weiteren Ausbau des schnellen Internets im Neckar-Odenwald-Kreis, Mitte des vergangenen Jahres konnte Landrat Dr. Achim Brötel aus den Händen von Steffen Bilger, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, den offiziellen Förderbescheid in Empfang nehmen. Auch die beiden Bundestagsabgeordneten Nina Warken (CDU) und Alois Gerig (CDU) waren damals zugegen, gemeinsam hatten sie lange und hartnäckig auf dieses Ziel hingearbeitet.

Vor Kurzem erhielten Warken und Gerig seitens des Landrats nun die Information, dass zur Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Kooperationspartners nahezu nicht durchgeführt werden könne, weil auf die einzelnen Los-Ausschreibungen fast keine Angebote abgegeben werden.

„Der Grund dürfte für die Unternehmen in der Unwirtschaftlichkeit ihrer Angebote liegen, da die maximal mögliche Fördersumme je Ausbaugebiet beziehungsweise Los in Höhe von 2 Mio. Euro nicht überschritten werden darf“, so Warken und Gerig, die sich wiederum in dieser Sache direkt an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wandten. Landrat Dr. Brötel hatte in diesem Zusammenhang bereits in Erfahrung gebracht, dass in dieser Sache eine Entscheidung des BMVI hinsichtlich einer Änderung der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides erforderlich sei.

Für eine solche machten sich auch Warken und Gerig gegenüber dem BMVI stark. „Wir wären für eine praktikable und handhabbare Lösung sehr dankbar“, hatten sie im Januar 2020 an den zuständigen Bundesminister Andreas Scheuer MdB geschrieben – mit Erfolg.

Steffen Bilger MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, meldete sich aktuell bei den beiden Parlamentariern mit einer positiven Botschaft: „Die Angebotssituation im Projektgebiet Neckar-Odenwald-Kreis wurde zum Anlass genommen, die Förderbedingungen für den Breitbandausbau anzupassen, wenn ein Vorhaben sowohl die Erschließung von Wohn- als auch von Gewerbegebieten umfasst. Demnach ist eine Gesamtvergabe möglich, wenn das Gesamtangebot die wirtschaftlichste Lösung ist und das Angebot eine separate Kalkulation für die Einzellose enthält. Eine separate Kalkulation darf dabei nicht zu einer Umgehung der Förderhöchstsumme von einer Million Euro führen.“ Bilger abschließend: „Nach Informationen des für die Breitbandförderung zuständigen Projektträgers dürfte dem Anliegen des Neckar-Odenwald-Kreises Rechnung getragen werden.“

Das sehen auch Warken und Gerig so: „Das ist eine gute Nachricht, so kann der Breitbandausbau weiter forciert werden.“

Auch Landrat Dr. Achim Brötel freute sich über diese erhoffte Mitteilung aus Berlin: „Jeder sagt immer, dass gegen die übermächtige Bürokratie kein Kraut gewachsen sei. Offenbar geht es aber doch, wenn man nur mit dem nötigen Nachdruck für sachgerechte Lösungen kämpft. Ich bin Nina Warken und Alois Gerig deshalb sehr dankbar, dass das hier gelungen ist.”

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