Quarantäne für Ein- und Rückreisende

sBürger müssen sich bei Stadt melden

Mosbach.  (pm) Das Sozialministerium hat eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende erlassen. Betroffen hiervon sind Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Baden-Württemberg einreisen.

Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Diese Maßnahmen dient der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2. Verstöße gegen die Verordnung des Sozialministeriums können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Um eine Überwachung zu gewährleisten, sind einreisende Personen verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und sich zu melden, da diese für die Überwachung der Absonderung verantwortlich zeichnet. Sollten Krankheitszeichen auftreten, ist die Behörde hierüber ebenfalls sofort zu informieren. Für Bürgerinnen und Bürger aus Mosbach ist die Stadtverwaltung zuständige Behörde. Ansprechpartner ist H. Weis, der per E-Mail unter j.weis@mosbach.de zu erreichen ist bzw. jeweils von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr telefonisch unter Tel. 06261 82- 247.

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