Soforthilfe für Sportvereine

Mosbach.  (pm) Die Sportvereine und Sportverbände leisten auch in unserem Neckar-Odenwald-Kreis einen wichtigen und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie integrieren, vermitteln unverzichtbare Werte wie gegenseitigen Respekt, Fairness, Solidarität und Teamgeist, tragen zur Überwindung sozialer und kultureller Barrieren bei und fördern auf vielfältige Weise die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Jugendlichen. In der Zeit der Corona-Pandemie mussten die meisten dieser Aktivitäten ausfallen, nach und nach ist der Betrieb wieder möglich.

„In dieser Zeit konnten auch keine gewinnbringenden Sportfeste stattfinden, Kosten für den Unterhalt des Vereinsgeländes liefen beispielsweise jedoch weiter. Existenzielle Sorgen wollen wir durch das auf Vorschlag von unserer Spitzenkandidatin Dr. Susanne Eisenmann beschlossene Soforthilfeprogramm für Sportvereine abfedern. Das ist uns ein Anliegen sowohl für die aktiven Sportler als auch für die Gesellschaft als Ganzes“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk, am Dienstag in Mosbach.

Mit dem Soforthilfeprogramm Sport sollen Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände gesichert werden. „Damit geben wir erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg. Der Sport verbindet die Menschen in unserem Land und trägt maßgeblich zum gesellschaftlichen Miteinander bei. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie dürfen die Zukunft solcher wichtigen Institutionen im Ländlichen Raum nicht in Gefahr bringen“, so Hauk.

Zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und -verbänden wird ein Soforthilfeprogramm im Volumen von 11,635 Mio. Euro aufgelegt. Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.
Die Mittelinanspruchnahme setzt voraus, dass die bestehenden staatlichen Hilfsmöglichkeiten wie das Soforthilfeprogramm für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Kurzarbeitergeld zuvor beansprucht wurden und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können.
Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab dem 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen. Ein schlankes Verfahren wird bis dahin in Abstimmung mit den Sportbünden auf den Weg gebracht. „Allen konstruktiven Ideengebern und Verantwortlichen aus Verbänden und Vereinen ist deshalb ganz besonders zu danken“, so Peter Hauk.

Um Sportvereine zusätzlich zu unterstützen und ihre Liquidität sicherzustellen, werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die während dieser Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefundenen Übungs- und Trainingsstunden trotzdem vergütet werden. „Diese Maßnahme ist ein, faires Angebot an die Sportvereine und Verbände. Damit werden auch die Trainerinnen und Trainer abgesichert, die ebenso wie die Vereine teilweise auf diese Einnahmen angewiesen sind“, so Hauk.

Sollte weiterer Bedarf bestehen, kann die Verfahrensweise auch für das zweite Halbjahr 2020 Anwendung finden. Das Geld für diese Unterstützung stammt aus den dafür im Solidarpakt Sport III veranschlagten Mitteln in Höhe von 16,7 Millionen Euro.

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