SV Schollbrunn erhält existenzielle Spende

Unser Bild zeigt von links: den 3. Vorsitzenden Patrick Brauch, Projektleiter Eugen Tepper, Geschäftsführer Joannis Theodoraklis, den 1. Vorsitzenden Werner Schupp, den 2. Vorsitzenden Thomas Tschida und den Spielausschussvorsitzenden Christopher Heid. (Foto: privat)

QualityCustomerService GbR sponsert den SV Schollbrunn

Schollbrunn.  (vh) Vertreter des SV Schollbrunn durften dieser Tage einen Scheck in Höhe von 1.200 Euro und eine Bande der Dienstleistungsfirma QCS (QualityCustomerService GbR) aus Seckach-Großeicholzheim in Empfang nehmen.

Für den SV Schollbrunn sind solche Unterstützer von existenzieller Bedeutung, insbesondere in schwierigen Zeiten aufgrund der anhaltenden Corona-Krise. So fehlen dem Verein nicht nur die Einnahmen aus dem Spielbetrieb, auch diverse Feste und Aktionen, die der SVS traditionell ausrichtet, wurden in diesem Jahr wegen der Pandemie ersatzlos gestrichen.

Der Vorsitzende des SV Schollbrunn, Werner Schupp, und der Spielausschussvorsitzende Christopher Heid dankten Geschäftsführer Joannis Theodoraklis (QualityCustomerService GbR) im Namen aller Vereinsmitglieder für die großzügige Spende.

Um den Dank und die Anerkennung des Vereins auch optisch zum Ausdruck kommt, tragen die Anzüge des B-Ligisten nun das Firmenlogo der QCS GbR. Auch auf der Bande auf dem Sportgelände des SVS wird die Verbundenheit zwischen Traditionsverein und Unternehmen sichtbar.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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