Außengastronomie darf länger öffnen

(Symbolbild – Gustav Sommer/Pixabay)

Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese bleibt bestehen

Heidelberg. (pm) Die Stadt Heidelberg hat entschieden, bis auf weiteres an ihrer – auch schon vor Corona geltenden – Öffnungszeitenregelung für die Außengastronomie festzuhalten. Im Rahmen der Lockerungsmöglichkeiten des Öffnungsschrittes 3 der Corona-Landesverordnung darf die Außengastronomie demnach ab sofort eine Stunde länger bis 23 Uhr geöffnet sein.

Neben dem hohen Besucheraufkommen in der Stadt sind Grundlage dieser Entscheidung auch die Interessen der Anwohner. Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson: „Wir sind die einzigen mit so niedrigen Inzidenzzahlen in der Region.

Wir haben bei ersten Öffnungsschritten einen enormen Zustrom nach Heidelberg erfahren. Daher werden wir, wenn weitere Öffnungsschritte auch im Umland möglich sind, über weitere Öffnungsschritte – insbesondere während der Fußball-Europameisterschaft – nachdenken.“

Auf der Neckarwiese gilt auch am nächsten Wochenende in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag ab 22 Uhr ein Aufenthaltsverbot. Das Verbot soll auch im Hinblick auf die zu erwartenden Realschulabschlussfeiern ein erhöhtes Besucheraufkommen verhindern.

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