Handballerinnen mit Heimspiel

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Symbolbild

Mosbach.  (pw) Am Samstag hätte nach mehreren Wochen des Wartens endlich wieder ein kompletter Handball-Heimspieltag des TV Mosbach stattgefunden. Die Spiele der Herren 1 und 2 müssen nun aber verlegt werden.

Doch es lohnt sich dennoch den Weg in die Jahnhalle auf sich zunehmen. Denn am Samstagabend, um 17:45 Uhr, trifft die erste Damenmannschaft auf die SG Heuchelberg 2. Der Gast belegt als Landesliga-Absteiger zurzeit mit 2:10 Punkten den letzten Tabellenplatz.

Die Mosbacher Mädels sind hochmotiviert die nächsten Punkte einzufahren, um ihren vierten Tabellenplatz zu festigen. Über lautstarke Unterstützung von den Rängen würden sich die Sportlerinnen sehr freuen.

Tickets gibt es unter Ticketshop Damen – TV Mosbach Handball

2G+-Regelung

Aktuell gilt in der Jahnhalle Mosbach die 2G+ Regelung. Zu Spielen dürfen nach der aktuellen Corona-Verordnung nur noch vollständig geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorweisen können. Fans werden gebeten Impf-/ Genesenenzertifikat, Nachweis für Antigen-Schnelltest, Ticket und Personalausweis bereit zu halten. Ansonsten gilt weiterhin die Registrierung per Luca-App, vor Ort über ein Formular und über den Ticketshop.

Bei Krankheitssymptomen ist der Zutritt untersagt, Maskenpflicht besteht in der gesamten Halle. Regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren, sowie das Einhalten von Abständen wird empfohlen.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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