Kontroversen im Mudauer Gemeinderat

 Freizeitanlage Weller. (Foto: Liane Merkle)
Mudau.  (lm)  Mit einer umfangreichen Tagesordnung mussten sich die Mitglieder des Mudauer Gemeinderates sowohl im Rahmen ihrer Vorbereitung als auch in der jüngsten öffentlichen Sitzung in der Odenwaldhalle befassen.

So ging es unter der Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger mal wieder um die Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik, wofür die Gemeinde Konzentrationsflächen in Form eines Flächennutzungsplanes mit Gebietsabgrenzungen vor- und ausweisen muss. Um dies vorschriftengemäß umsetzen zu können, wurde der bisherige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2012 eingestellt und das Ingenieurbüro für Kommunalplanung in Mosbach mit den Planungsarbeiten für einen neuen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ sowie „Freiflächen-Photovoltaik“ beauftragt.

Ohne die noch nicht vorliegenden Kosten einer artenschutzrechtlichen Prüfung und Umweltplanung durch das Umweltbüro Wagner + Simon aus Mosbach geht man für die Planungsarbeiten mit Bruttokosten in Höhe von knapp 56.000 Euro aus. Die Mittel wurden im Gemeindehaushalt für das laufende Geschäftsjahr bereits eingestellt.

Weiter zügig voran geht es auch mit der durch den neuen Investor geplanten Neunutzung des Mudauer Golfplatzes. Nachdem auch die zweiten Änderung des Bebauungsplanes für das Areal im Rahmen der Offenlegung bisher keine Anregungen oder Bedenken durch die Öffentlichkeit und Trägerschaften der öffentlichen Belange brachten, billigte der Gemeinderat mit knapper Mehrheit nach Vorstellung von Dipl. Ing. Lange vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung neben der Bebauungsplanänderung auch die Aufnahme eines Sondergebiets „Naturlehrpfad“ und billigt den überarbeiteten Entwurf der Bebauungsplanänderung zur erneuten Offenlegung.

Der Investor plant im östlichen Bereich des Golfplatzes einen Naturlehrpfad mit einem vorgeschriebenen Pflanzgebot und unter Beachtung der Wasserschutzzone IIIA anzulegen. Erweitert werden sollen Clubhaus, Parkplatz und Platzmeisterei.

Gemeinderat Andreas Schölch hatte empfohlen, dem Antrag nicht zuzustimmen, weil die Aufschüttungen weit über den Bebauungsplan hinaus – statt 1,50 m bei 4,50 m liegen und nicht dokumentiert wurden. Er sieht darin einen Betrug gegenüber den Verpächtern, die darüber im Vorfeld nicht informiert waren. Hauptamtsleiterin Bianca Groß meinte dazu, dass alle Eigentümer, die den Pachtvertrag unterschrieben haben, geschäftstüchtig seien und sich im Vorfeld hätten informieren müssen, was sie unterschreiben. Darüber hinaus sei die Gemeinde nur für das Planungsrecht zuständig, nicht für das Bauordnungsrecht.

Die seit den 80er Jahren bestehende Minigolf- und Freizeitanlage in der Zentralgemeinde befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weller II“. Dieser setzt jedoch im betroffenen Bereich eine Grünfläche für landwirtschaftliche Nutzung fest. Um die Freizeitanlage planungsrechtlich zu sichern, wird der Bereich als öffentliche Grünfläche mit Sport- und Spielanlagen festgesetzt. Das bestehende, in die Grünanlage integrierte Kiosk, wird durch Ausweisung einer Fläche mit besonderem Nutzungszweck gesichert.

Auch hier billigte der Gemeinderat den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans und gab diesen zur Offenlegung mit frühzeitigen Beteiligungen durch die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frei. Der Einwand von Christa Villhauer aus der Bürgerfragestunde wurde damit nicht zugunsten der Anwohner berücksichtigt. Sie hatte angemerkt, dass ein Bebauungsplan hier doch eigentlich nicht möglich sei, weil es sich nicht um eine gemeine Grünfläche, sondern zu mindestens einem Drittel um FFH-Schutzfläche handle.

Des Weiteren hatte sie angemerkt, dass die Gemeinde gemäß der Haushaltsrede des Bürgermeisters ihre Pflichtaufgaben sehr überdenken müssen und mit den Planungskosten, den dann anstehenden Sanierungsmaßnahmen, der Schaffung ausreichender Parkplätze und der Schaffung von Ausgleichsfläche enorme Ausgaben auf sich nähme, denen keine ausreichenden Einnahmen entgegenzusetzen seien. Vor allem, weil diese Anlage in den letzten Jahren immer weniger genutzt würde.

Dr. Rippberger gab der Bürgerin insoweit Recht, dass die Gemeinde sparen müsse, wo sie könne, und verwies zum einen auf die extremen Inzidenzahlen in Mudau (250 Infizierte bei rd. 5000 Einwohnern), und zum Zweiten auf den zu erwartenden Flüchtlingszuzug. Beides würde den Haushalt extrem zusätzlich belasten. Er empfahl aber, Einwände gegen die Bebauungsplanänderung „Weller II“ im Zuge der Offenlegung einzubringen.

„Vorstadt/Amorbacher Straße“ in Mudau für das betroffene Gebiet mit den neu ermittelten Wertsteigerungen der Grundstücke von den zahlreichen Anrainern und Eigentümern Ausgleichsbeträge verlangen. Da aber dem ermittelten Verwaltungsaufwand in Höhe von 186.353 Euro lediglich 30.436 Euro an Einnahmen gegenüberstünden, beschloss man auf die Erhebung dieser Ausgleichsbeträge zu verzichten.

Nach den gesetzlichen Vorgaben handelt es sich bei dem Verein „Verein für christliche Seelsorge und Erneuerung“ (Haus Lebensquell in Langenelz) um einen förderfähigen Verein im Sinne der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Mudau und wurde daher laut Beschluss in das Verzeichnis der förderfähigen Vereine und Organisationen der Gemeinde Mudau rückwirkend zum vergangenen Jahr aufgenommen.

Das Neubaugebiet „Fasanenweg“ im Ortsteil Donebach verfügt über einen kurzen Stichweg der bislang noch keinen Straßennamen hat. Da die bislang nur provisorisch hergestellte Erschließung des Fasanenweges in diesem Jahr vollständig hergestellt werden soll und auch die ersten Bauanträge für dieses Neubaugebiet vorliegen, wurde nun in Anlehnung an den Entschluss des Donebacher Ortschaftsrates dieser Stichweg mit dem Namen „Falkenweg“ tituliert.

In einer persönlichen Erklärung erläuterte Franz Brenneis sein „Nein“ in dieser Abstimmung. Zwar sei es richtig, dass das Gebiet immer wieder mal von Falken überflogen werde. Das könnte ein Grund sein, doch sei es nach seiner Meinung eine oberflächliche Begründung, dass es seit den 50-er Jahren bereits mehrere Straßen mit Vogelnamen gäbe, und bedauerlich, dass seinem Vorschlag, dem Ehrenbürger von Donebach Wilhelm Stelz mit dieser Straße die Ehre zu geben, nicht entsprochen wurde.

Einem Waldaufforstungsantrag mit Lärche, Buche, Eiche und Douglasie auf 865 Quadratmetern auf Gemarkung Mudau wurde entsprochen ebenso einer Aufforstung als Baumschulflächen mit Schmuck- und Zierreisig und Weihnachtsbaumkulturen im Gewann Stallenbirken sowie einer Weihnachtsbaumkultur von ca. 60 Ar auf Gemarkung Scheidental.

Abschließend der Sitzung forderte Andreas Schölch die Verwaltung auf, sich um den unberechtigten festen Zeltbau auf dem Golfplatz mit Heizung zu kümmern und den Rückbau zu fordern.

Massive Erdarbeiten auf dem Golfplatz wurden im Rahmen der Sitzung kritisiert. (Foto: Liane Merkle)

Umwelt

Gold für Imker vom Winterhauch
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Gold für Imker vom Winterhauch

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