1.000 Hektar für Windkraftanlagen

(Foto: Liane Merkle)

Mudau. (lm) Um die Realisierung von Windkraftanlagen im landschaftlich und naturräumlich hochwertigen und sensiblen Planungsraum der Gemeinde Mudau raumverträglich zu steuern, wurde es aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und des endgültigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie sowie des aktuellen Ukraine-Kriegs notwendig, eine kommunale Flächennutzungsplanung zu erstellen.

Inzwischen wurden Informationsveranstaltungen in allen Ortsteilen durchgeführt, was man in der letzten Gemeinderatssitzung gefordert hatte. Das Gremium hatte die Vorstellung der Flächenpotenzial- und Standortanalyse des Planungsbüros IFK-Ingenieure aus der letzten Gemeinderatssitzung, ergänzt durch die kommunalen Ausschlussflächen zustimmend zur Kenntnis genommen und billigte den Vorentwurf zur FNP-Teilfortschreibung „Windkraft“, der für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung inklusive Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben wurde.

Demnach ist der Mindestabstand zu Wohnbau-, sonstige Sonderbau- und zu Mischbauflächen 1.000 Meter, zu Wohnnutzungen im Außenbereit 700 Meter, zur Psychosomatischen Klinik Schloss Waldleiningen 1.500 Meter, zur Sonderbaufläche Golfplatz 200 Meter.

Zu den freiraumbezogenen Schutzgebietsausweisungen zählen Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete Zone III, HQ100-Überflutungsflächen und FFH-Gebiete bei einer Windleitungsdichte von mindestens 250W/m² und der Standortmindestgröße von 20 Hektar.

Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger war der Meinung, dass dennoch weit über 1.000 Hektar an Flächen – überwiegend private – übrig bleiben für Windkraftnutzung, da man sich gegen die Planungen nicht wehren könne, sollte die Bevölkerung doch in Form von Genossenschaften dann auch davon profitieren.

Auch für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hatte das Planungsbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach den notwendigen Kriterienkatalog erstellt, der den Planunterlagen vorläufig zustimmte.

Die Gemeinderäte sind gespannt, wie die Beurteilungen der Fachbehörden, der Träger öffentlicher Belange und Bürger im nächsten Schritt ausfallen.

 

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