
Um schwere Fahrbahnschäden zu vermeiden, wurden kurzfristige Unterhaltungsarbeiten an der L 518 zwischen Walldürn und Gerolzahn am vergangenen Samstag erforderlich. Viel ungebundener Splitt macht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h notwendig. (Foto: pm)
Vorbeugung von Fahrbahnschäden – Geschwindigkeitsbeschränkung
Walldürn. (pm) Um schwere Fahrbahnschäden aufgrund hochsommerlichen Temperaturen zu vermeiden, wurden kurzfristige Unterhaltungsarbeiten an der Landesstraße 518 zwischen Walldürn und Gerolzahn am vergangenen Samstag erforderlich.
Der betreffende Streckenabschnitt ist noch nicht ausgebaut und verfügt über mehrere, übereinander gelagerte Splittbeläge auf alter Schotterbefestigung. Bei Straßen mit älterer Oberflächenbehandlung weichen Bindemittel bei hochsommerlicher Hitze auf und steigen an die Oberfläche.
Dort reichern sie sich an und bleiben an den Reifen, vor allem von langsam fahrenden Fahrzeugen, kleben. So können Belagsbestandteile herausgerissen werden und es kann zu großflächigen, schweren Fahrbahnschäden kommen. Verstärkt wird diese Gefahr durch den aktuellen Umleitungsverkehr. Als Maßnahme war daher das Abstreuen mit Splittkörner notwendig.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dieser Streckenabschnitt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Verkehrsteilnehmer, werden um eine vorsichtige Fahrweise gebeten.