
(Foto: Ministerium)
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Der Fachkräftemangel ist seit Jahren auch in den Kindertagesstätten im Neckar-Odenwald-Kreis zu spüren. „Seit Jahren bauen wir Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen aus, dennoch ist der Bedarf anhaltend hoch“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Minister Peter Hauk.
Die Situation der Kindergartenpersonalversorgung werde in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels noch zuspitzender. „Wir brauchen nun weniger starre Instrumente, der angespannten Situation in den Kindergärten entgegenzuwirken, um eben auch unsere Familien und Kommunen zu entlasten“, sagte der Landtagsabgeordnete.
Der Ministerrat hat am Dienstag die Anhörung zur Einführung eines so genannten Erprobungsparagrafen freigegeben. Damit sollen Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, vor Ort in begründeten Fällen von den Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Modelle zu erproben. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende November abgeschlossen sein.
Die Regelung sieht vor, dass der Träger vor Ort ein Konzept erarbeitet und dieses mit den örtlichen Beteiligten – sowie wenn notwendig, mit den übrigen aufsichtsführenden Behörden – abstimmt. Danach kann er beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts beantragen. Diese soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden können.
Die für das aktuelle Kindergartenjahr eingeführten gezielten Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung (Mindestpersonalschlüssel, Abweichung Höchstgruppenstärke, Kita-Einstiegsgruppe, etc.), die eine Reaktion auf die aktuelle Personalsituation darstellen, werden verlängert und gelten bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/25 fort. Eine Prüfung der Struktur der Regelungen im KiTaG und in der KiTaVO auf einen möglichen Anpassungsbedarf, die in der AG Frühkindliche Bildung des Kultusministeriums vereinbart wurde, wird nicht vor dem Kindergartenjahr 2025/26 abgeschlossen sein. Die Maßnahmen in § 1a KiTaVO gelten bis zu diesem Zeitraum fort. Auch darüber hat das Kultusministerium die Kindertageseinrichtungen und deren Träger gestern informiert.
„Die Landesregierung ist sich über die hohen Belastungen für das pädagogische Personal bewusst. Wir arbeiten deshalb mit Hochdruck daran Konzepte auszuarbeiten, die die aktuell angespannte Anlage für Eltern, pädagogische Kräfte und vor allem für unsere Kinder verträglich machen. Das ist ein Prozess bei dem alle gefragt sein werden um unseren Jüngsten einen guten Bildungsstart zu gewährleisten“, so Peter Hauk abschließend.