Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze

Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze
Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze

(Foto: Martin Hahn)

Buchen. Alljährlich und insbesondere nach Sturmereignissen stellt sich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“. Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken.

Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“! Der richtige Entsorgungsweg für Fallobst ist die Bioenergietonne (BET). Diese ist im Neckar-Odenwald-Kreis in der Grundgebühr für Privathaushalte enthalten und kann dem entsprechend bei der KWiN bestellt werden.

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Ist ein Verzehr oder die Einlagerung des Obstes nicht möglich, gibt es trotzdem verschiedene Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung wie beispielsweise einkochen oder einlegen. Saisonal bieten regionale Entsafter und Mostereien ihre Dienstleistungen an (Betriebszeiten erfragen).

Die Natur ist ein idealer Helfer im Beseitigen des Fallobstes. Kleinere Mengen Obst können gemischt mit anderen Gartenabfällen und Erde zur Auflockerung auch auf dem Kompost landen. Damit das Obst nicht fault sondern verrottet, darf die Menge des Fallobstes jedoch nicht zu groß sein. Abgefallenes Obst kann auch gezielt vergraben werden, so dass es direkt im Erdreich verrottet und Nährstoffe an den Boden abgibt.

Es fungiert so als Dünger und kann je nach Art des Gartenbodens Sinn machen. Hierzu im Beet allerdings mindestens 50 cm tief sowie weit entfernt von Wurzeln der Pflanzen graben, da ansonsten Tiere das Obst wieder ausbuddeln könnten.

Natürlich kann Fallobst auch einfach liegengelassen werden – viele nützliche Insekten nutzen das heruntergefallene Obst als Nahrung, z.B. Schmetterlinge. Diese Methode ist allerdings bei Zierrasenflächen nicht zu empfehlen. Für weitere Fragen steht die KWiN unter 06281/906-0 gerne zur Verfügung.

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