
Die Bigbags werden ohne Paletten positioniert und mit geeignetem mineralischem Material abgedeckt. Abschließend wird die exakte Einlagerungsposition per GPS erfasst. (Foto: pm)
Vereinbarung zur Entsorgung getroffen
Buchen. (pm) Mehrere Partner haben unter Moderation des baden-württembergischen Umweltministeriums eine Lösung für die Entsorgung sogenannter spezifisch freigegebener konventioneller Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe gefunden.
An der Vereinbarung beteiligt sind der Landkreis Karlsruhe, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Enzkreis mit ihren jeweiligen Deponiegesellschaften. Ebenso gehören die beiden Abfallverursacher Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe (KTE) zu den Partnern der Vereinbarung.
Kontrollierte Entsorgung auf Deponien
Die Abfälle werden von unabhängigen Prüforganisationen untersucht und unter Aufsicht des Umweltministeriums einer genauen Kontrolle unterzogen. Erst wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht, werden sie zur Entsorgung freigegeben. Die Vereinbarung sieht vor, dass diese Abfälle auf der Deponie Hamberg im Enzkreis sowie auf der Deponie Sansenhecken im Neckar-Odenwald-Kreis entsorgt werden.
Beim Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg fällt ein kleiner Teil des Materials als spezifisch freigegebener Abfall an. Nach aktuellen Schätzungen handelt es sich um etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmasse. Zusätzlich dazu wird rund ein Prozent als schwach- und mittelradioaktiver Abfall in einem Endlager entsorgt. Der weit überwiegende Anteil, nämlich 97 bis 98 Prozent des Materials, kann als Wertstoff wiederverwertet und dem konventionellen Stoffkreislauf zugeführt werden.
Rechtsverfahren beendet
Neben der Einigung über die Entsorgung der Abfälle haben sich die beteiligten Partner darauf verständigt, alle bisher in diesem Zusammenhang geführten Rechtsverfahren zu beenden. Die zuständigen Gremien der jeweiligen Partner haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die letzte Zustimmung erfolgte am 24. Februar 2025 durch den Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN).
Stimmen zur Vereinbarung
(Foto: pm)
Dr. Achim Brötel, Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
Der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Dr. Achim Brötel, betont die Verantwortung, die die Kommunen mit dieser Vereinbarung übernehmen. Er hebt hervor, dass der Landkreis Karlsruhe, der Enzkreis und der Neckar-Odenwald-Kreis gemeinsam mit dem Landkreistag Baden-Württemberg bewiesen haben, dass sie sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Durch die enge Zusammenarbeit sei es gelungen, eine Zwangszuweisung durch das Land zu vermeiden. Zudem verweist Brötel darauf, dass die Bevölkerung keine Sorge haben müsse, da die gesetzliche Obergrenze für die Deponierung in Buchen mit zehn Mikrosievert extrem niedrig angesetzt sei. Dieser Wert entspricht lediglich einem Zweihundertstel der natürlichen jährlichen Strahlenbelastung eines Menschen.
Dr. Michael Münter, Umweltministerium Baden-Württemberg
Dr. Michael Münter, Amtschef des baden-württembergischen Umweltministeriums, sieht in dieser Vereinbarung einen wichtigen Durchbruch. Er betont, dass der Rückbau von Atom-Anlagen eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Abfallverursachern sei es gelungen, eine tragfähige Lösung zu finden, die es ermöglicht, den Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg weiterhin planmäßig voranzutreiben. Das Umweltministerium werde als zuständige Atomaufsichtsbehörde sicherstellen, dass ausschließlich unbedenklicher Abfall auf den Deponien landet.
Jörg Michels, EnBW Kernkraft GmbH
Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH, begrüßt die getroffene Vereinbarung ausdrücklich. Er verweist darauf, dass durch diese Lösung der bestehende Engpass bei der Entsorgung konventioneller Abfälle aufgelöst werde. Dieser Engpass hatte in der Vergangenheit zu Verzögerungen beim Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg geführt. Michels versichert, dass EnBW den Rückbau der Anlagen weiterhin sicher und verantwortungsbewusst fortsetzen werde, insbesondere im Umgang mit Reststoffen und Abfällen.
Ronald Rieck, Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
Ronald Rieck, Geschäftsführer der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH, spricht von einer guten und einvernehmlichen Lösung. Er betont, dass sämtliche Abfälle, die an die Deponien geliefert werden, für Mensch und Natur unbedenklich sind. Die Deponierung stellt für die KTE einen entscheidenden Schritt dar, um die Region von ihrem nuklearen Erbe zu befreien. Rieck bedankt sich bei allen Beteiligten für das entgegengebrachte Vertrauen in die langjährige Expertise der KTE im Bereich des Rückbaus und der Abfallbehandlung sowie in die bestehenden Kontrollmechanismen.
Hintergrund: Der gesetzliche Rahmen
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland gesetzlich beschlossen. Alle Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, und das Atomgesetz verpflichtet die Betreiber zum unverzüglichen Rückbau der Anlagen. Bereits seit 1991 ist die Kernforschung an Prototyp- und Forschungsreaktoren eingestellt.
Im Landkreis Karlsruhe gibt es derzeit mehrere Projekte zum Rückbau kerntechnischer Anlagen. Dazu gehören neben den beiden Blöcken des Kernkraftwerks Philippsburg, das von EnBW betrieben wird, auch die kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der KTE auf dem KIT-Campus Nord.
Strenge rechtliche Vorgaben
Die Entsorgung spezifisch freigegebener konventioneller Abfälle unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Diese Abfälle müssen einen behördlich überwachten Mess- und Freigabeprozess durchlaufen, bevor sie auf Deponien entsorgt werden dürfen. In Baden-Württemberg wird zudem eine spezielle Handlungsanleitung angewandt, die in enger Abstimmung mit dem Landkreistag entwickelt wurde.
Vertiefende Informationen zu den radiologischen und regulatorischen Grundlagen der Freigabe stellt das Umweltministerium auf seiner Webseite zur Verfügung: Infoforum zur Freigabe von Abfällen
Regelungen zur Deponierung
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichten sich die Deponien Hamberg und Sansenhecken, spezifisch freigegebene konventionelle Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg sowie aus den kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der KTE aufzunehmen. Beide Deponien dürfen nur solche Abfallarten entgegennehmen, für die sie bereits zugelassen sind.
Die Deponie Hamberg verfügt nur über eine begrenzte Aufnahmekapazität für die kommenden Jahre. Deshalb nimmt die Deponie Sansenhecken nur solche Abfälle auf, die nicht in Hamberg entsorgt werden können. Zusätzlich haben in Sansenhecken Anlieferungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim Vorrang.
Der Landkreis Karlsruhe setzt seine Bemühungen zur Errichtung einer eigenen Deponie fort. Sobald eine geeignete Deponie auf seinem Gebiet zur Verfügung steht, wird er ebenfalls spezifisch freigegebene konventionelle Abfälle annehmen.
Abfallmengen aus dem Rückbau
Die exakte Menge der spezifisch freigegebenen konventionellen Abfälle kann erst nach Abschluss des behördlich überwachten Freigabeverfahrens bestimmt werden. Die EnBW schätzt jedoch, dass aus dem Rückbau der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Philippsburg insgesamt bis zu 16.300 Tonnen dieser Abfälle anfallen werden. Die KTE rechnet mit einer vorläufigen Menge von etwa 13.000 Tonnen.