Bildungspaket: Der Kreis ist gerüstet

Neckar-Odenwald-Kreis. Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist beschlossene Sache und nun endlich in Kraft getreten. Die Umsetzung ist für den Landkreis eine Herausforderung, weil das Gesetz sogar rückwirkend in Kraft tritt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen bereits auf Hochtouren. Was aber ist das „Bildungs- und Teilhabepaket“? Was soll damit erreicht werden und wer ist angesprochen?

Das Konstrukt mit dem sperrigen Namen soll eine gezielte Förderung von Kindern aus bedürftigen Familien ermöglichen, für soziale Integration sorgen und bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten, indem Kosten für bestimmte Dinge auf Antrag übernommen werden können. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Dazu zählen allein im Neckar-Odenwald-Kreis rund 2700 Kinder und Jugendliche.

Konkret gemeint sind Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schule und Hort, die alle unter den Begriff Bildung gepackt sind. Diese Leistungen sind auf Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren beschränkt.

Die „Teilhabe“ bezieht sich auf das soziale und kulturelle Leben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Musikschulen oder die Teilnahme an Ferienfreizeiten beispielsweise. Ebenfalls Dinge, die nach Überzeugung des Gesetzgebers Kindern aus einkommensschwachen Familien aus Kostengründen oft verwehrt bleiben.

Die Leistungen im Einzelnen:
Schulausflüge/mehrtägige Klassenfahrten: Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten eintägiger Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten sowie mehrtägiger Klassenfahrten (ohne Taschengeld). Voraussetzung ist ein Nachweis der Schule bzw. der Kindertagesstätte über Art, Dauer und Kosten des Ausflugs.

Persönlicher Schulbedarf: Zuschusszahlung von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr, aufgeteilt auf 70 Euro zum 01.08. und auf 30 Euro zum 01.02. jeden Jahres.
Schülerbeförderung: Übernahme der Aufwendungen für Schülerbeförderung (abzüglich Eigenbeteiligung), soweit diese nicht von Dritten übernommen werden.

Lernförderung: Übernahme der tatsächlichen Kosten, wenn dadurch das Lernziel erreicht werden kann, in der Regel bei Versetzungsgefährdung. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Zuschuss zum Mittagessen: Bis auf einen Euro Eigenanteil, der von den Eltern zu tragen ist, wird das Mittagessen bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die Schule, Kindertageseinrichtung oder Hort ein gemeinsames Mittagessen anbietet.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit bis zu 10 Euro im Monat können Beiträge für Vereine, Musikschulen, Kunstunterricht oder ähnliches sowie Ferienfreizeiten bezuschusst werden.
Mit Ausnahme des Schulbedarfs werden die Kosten der Leistungen direkt an den Anbieter überwiesen.

Damit das Bildungspaket, das den Kommunen vom Gesetzgeber übertragen wurde, auch direkt und ohne Umwege umgesetzt werden kann, hat der Neckar-Odenwald-Kreis zwei zentrale Anlaufstellen für alle leistungsberechtigten Personen eingerichtet: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Anlaufstelle Soziale Hilfen, Renzstr. 14, Gebäude V, 74821 Mosbach und Dekan-Blatz-Str. 5, 74722 Buchen. Wichtig: Alle Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Entsprechende Antragsformulare stehen im Internet als Download unter www.neckar-odenwald-kreis.de (Navigation: Verwaltung > Fachbereich 4 > Soziale Hilfen > Bildungs- und Teilhabepaket) und in ausgedruckter Form auch in den genannten Anlaufstellen und in den jeweiligen Bürgermeisterämtern zur Verfügung.
Beratung und Informationen gibt es bei Nadine Fehlhauer (Tel. 06261/675673) und bei Kirsten Haber (06261/675683).

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