Teilplan für bedeutsamen Windkraftstandorte

E-Vergabe in der Metropolregion wird fortgeführt

Metropolregion. (pm) Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat beschlossen, die Standortplanung für regionalbedeutsame Windenergieanlagen vom aktuellen Aufstellungsverfahren des Einheitlichen Regionalplans abzukoppeln und stattdessen einen sachlich begrenzten Teilplan aufzustellen. Hintergrund ist eine Änderung des Landesplanungsgesetzes Rheinland-Pfalz, das eine Überarbeitung der entsprechenden Plansätze und somit eine erneute Offenlage erforderlich macht. Dies ist jedoch bis zum anvisierten Termin der Verabschiedung des Einheitlichen Regionalplans im September nicht möglich.

Mit dieser Entscheidung ziehen die Gremiumsmitglieder die Konsequenz aus mehrfachen Änderungen der rechtlichen Planungsvorgaben zur Gebietsausweisung für Windkraftstandorte in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. So musste sich der Verband  zu Beginn der Planungsarbeiten im Jahre 2010 noch an der so genannten „Schwarz-Weiß-Planung“ orientieren. Dies bedeutete, dass nur zwei Flächentypen für die Steuerung der Windenergie zulässig waren. Jene, die als so genannte Vorrangflächen als Standorte für Windenergieanlagen reserviert sind, und solche, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist.




Nach dem Wechsel der baden-württembergischen Landesregierung sollte der Verband insgesamt nur noch Vorrangflächen festlegen und keine Ausschlussgebiete mehr ausweisen. Über mögliche Ausschlussflächen hätten im gesamten Verbandsgebiet die Kommunen selbst entschieden. Nachdem diese neue Vorgabe planerisch umgesetzt worden war, verlangt die aktuelle Überarbeitung des rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramms IV für das linksrheinische Gebiet der Metropolregion eine Dreigliederung: Es soll Vorrangflächen geben, Bereiche, auf denen die Gemeinden ohne Vorgaben der Regionalplanung entscheiden, und regional definierte Ausschlussgebiete, die Windkraftstandorte verbieten.

Verbandsdirektor Ralph Schlusche betonte, der Verband wolle aus der Not eine Tugend machen und die mit der notwendigen Neuplanung verbundenen Chancen aufgreifen. So sollen die regionalen Planungsüberlegungen zur Steuerung der Windenergie im Gleichklang mit den bereits parallel laufenden Flächennutzungsplanungen der Gemeinden rückgekoppelt werden. Auf diese Weise können die oft auch schwierigen Diskussionen auf der örtlichen Ebene eingebunden und im Sinne einer Arbeitsteilung Zeit und Planungskosten eingespart werden.

Die Verbandsversammlung ermächtigte außerdem die Verwaltung den Prozess der Neuausschreibung der elektronischen Vergabelösungen für die MRN zu Ende zu führen. An dem neu ausgeschriebenen Rahmenvertrag haben aktuell 43 Verwaltungen ihre Teilnahme erklärt. Kurzentschlossene können sich noch bis zum 8. Juli bei der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH melden. 

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