Gebühren für städtische Kitas in Neckarsulm steigen zum 1. Januar
Gemeinderat entscheidet nach der Sommerpause über einkommensabhängige Gebührenstaffelung
Neckarsulm. (snp) Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten zum 01. Januar 2016 beschlossen und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zur Einführung einkommensabhängiger Kita-Gebühren zu erarbeiten. Einem entsprechenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern und FDP, eine einkommensabhängige Gebührenstruktur aufzuzeigen und den dadurch entstehenden personellen Mehraufwand in der Kita-Verwaltung zu ermitteln, schlossen sich die CDU- und die SPD-Fraktion an. Auf dieser Grundlage entscheidet der Gemeinderat nach der Sommerpause, ob die einkommensabhängige Gebührenstaffelung zum 1. September 2016 eingeführt wird.
Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Kita-Gebühren jedes Jahr linear anzuheben, um sie in acht Jahren an den Landesrichtsatz anzugleichen. Der Landesrichtsatz für Kita-Gebühren wird von Gemeindetag, Städtetag und den Kirchenleitungen festgelegt und steigt jährlich um etwa drei Prozent, um die allgemeine Kostensteigerung zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, sich an dieser Entwicklung zu orientieren und die Gebühren ebenfalls schrittweise um einen bestimmten Jahresbetrag zu erhöhen. Für die verschiedenen Betreuungsformen wurde jeweils ein spezifischer Erhöhungsbetrag festgelegt, um den die Kita-Gebühr jedes Jahr steigen sollte. Zum Kindergartenjahr 2022/23 hätten die Neckarsulmer Gebührensätze dann eine Höhe erreicht, die mit den landesweit empfohlenen Gebühren übereinstimmt.
Der Gemeinderat beschloss jetzt lediglich die erste Erhöhungsstufe. So steigt zum Beispiel die Gebühr für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren (U 3) in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Gruppe) und 30 Betreuungsstunden in der Woche zum 01. Januar 2016 von 72 auf 108 Euro im Monat. Für diesen Betreuungsumfang im U 3-Bereich empfiehlt der Landesrichtsatz eine Gebühr von 284 Euro (2014/15) beziehungsweise 292 Euro (2015/16).
Für ein Kind über drei Jahren (Ü 3) steigt die Betreuungsgebühr für 30 Wochenstunden (VÖ-Gruppe) von 60 auf 72 Euro im Monat. Der Landesrichtsatz empfiehlt hier 121 beziehungsweise 125 Euro.
Weiter beschloss der Gemeinderat, die Ermäßigung für Geschwisterkinder beizubehalten. Besuchen zwei Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine städtische Kita, gewährt die Stadt eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent für jedes Kind.
Auch die Verpflegungsgebühr beträgt weiterhin unverändert 60 Euro im Monat, obwohl die Qualität der Mittagsverpflegung vom kommenden Kindergartenjahr an vereinheitlicht und damit gesteigert wird. Alle städtischen Kindertageseinrichtungen werden künftig von einer Catering-Firma einheitlich mit einem täglich frisch zubereiteten, warmen Mittagessen versorgt. Damit unterliegt die warme Mittagsmahlzeit einheitlichen Qualitätsmaßstäben.
Mit der neuen Gebührensatzung wurde auch eine Gebührenerhöhung für das Betreuungsangebot in den Ferien beschlossen. Die Gebühr für 30 Betreuungsstunden in der Woche steigt von 15 auf 60 Euro zuzüglich Verpflegungsgebühr. Der Satz für 50 Betreuungsstunden in der Woche steigt von 25 auf 100 Euro. Die neuen Gebühren für die Ferienbetreuung gelten von den Sommerferien 2016 an. Mit der Gebührenerhöhung erreicht die Stadt das Ziel, die Personalkosten zumindest in diesem besonderen Angebotsbereich zu 20 Prozent zu decken. Im allgemeinen Kita-Betrieb kann die Stadt die Betriebsausgaben nur zu sechs Prozent durch Elternbeiträge decken.
Die neu beschlossene Gebührensatzung legt ferner erstmals Betreuungsgebühren für Familien mit vier und mehr Kindern fest. Die bisherige Gebührenfreiheit entfällt. Mehr-Kind-Familien zahlen für ein Kind unter drei Jahren vom 1. Januar 2016 an für eine Betreuung von 30 Stunden in der Woche in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten eine Gebühr von neun Euro im Monat. Auch hier empfiehlt der Landesrichtsatz eine deutlich höhere Gebühr, nämlich 59 Euro. Für ein Kind über drei Jahren beträgt die Gebühr in der Vergleichskategorie drei Euro (Landesrichtsatz: 21 Euro) im Monat.
Bei der Qualität der Kinderbetreuung macht die Stadt keine Abstriche. Vor dem Hintergrund des Haushaltsstrukturkonzepts wurden verschiedene Maßnahmen überprüft und im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt. Laut Beschluss wird das Sprachförderkonzept „SMS-plus“ („Sprache macht Spaß“) ebenso fortgeführt wie das Projekt „Kuselbi – Kultursensible Elternbildung“. Beibehalten werden ferner die Regeln zur Freistellung von Kita-Leitungen für Leitungsaufgaben sowie die Regeln zur Gewährung von Verfügungszeiten zur Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche und Elternabende.
Erhalten bleibt auch die Differenzierung des Betreuungsangebots und das Modell der flexiblen Öffnungszeiten. Der Springerpool umfasst weiterhin Vertretungskräfte im Umfang von 7,65 Vollzeitstellen, um kurz- und mittelfristige Personalausfälle zu überbrücken. Die Zahl der Schließtage wird beibehalten. Die städtischen Kitas sind unverändert an 23 Tagen im Jahr geschlossen.
Nicht fortgesetzt wird die Kooperation mit der Neckarsulmer Sport-Union. Bislang waren Jugendliche, die bei der Sport-Union ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) ableisteten, stundenweise auch in den Kitas im Einsatz. Der Einsatz der FSJ-Teilnehmer wird zwar grundsätzlich begrüßt. Die Jugendlichen haben aber kaum Erfahrungen im Umgang mit Kindern und müssen daher in der Anfangszeit intensiv angeleitet werden. Hinzu kommt, dass sich die Kitas jedes Jahr auf neue Teilnehmer einstellen müssen. Daher wird die Kooperation eingestellt.
Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, den Personalbedarf um 4,73 Vollzeitstellen zu reduzieren. In einer jährlichen Erhebung wurde festgestellt, dass die Randzeiten (Bring-und Holzeit) in den Kitas weniger stark frequentiert sind. Daher passt die Stadt den Personaleinsatz an die Zahl der in diesem Zeitfenster anwesenden Kinder an. Durch die wegfallenden Stellen spart die Stadt Personalkosten von 212.850 Euro im Jahr ein.