Freudenberg. (ots) Im Zuge der Fahrzeugfahndung wegen eines vorausgegangenen
Tankbetrugs wurde durch eine Streife des Polizeireviers Wertheim ein
verdächtiger Pkw Audi (mit TBB-Kennzeichen) am Samstagabend gegen
20.40 Uhr im Bereich von Grünenwört im Gegenverkehr Richtung Mondfeld
festgestellt. Die Beamten wendeten daraufhin sogleich, um den Audi
anzuhalten. Hierzu schloss die Streife ca. 800 m vor der Staustufe
Faulbach zum Überholen des Audi auf. Nachdem das Polizeifahrzeug
überholt und Haltezeichen an den nachfolgenden Audi gegeben hatte,
sollte dieser in Höhe der Staustufe Faulbach, im Bereich der dortigen
Bushaltestelle kontrolliert werden. Wie sich zeigte, befand sich eine
Frau am Steuer des Audi. Diese missachtete schlichtweg die
Anhalteaufforderung der Beamten und setzte ihre Fahrt unbeirrt in
Richtung Mondfeld fort. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung
der Audi-Lenkerin auf und konnten sie nach der Ortsdurchfahrt
Mondfeld in Richtung Boxtal einholen. Hierbei wurde sie während des
Überholens des Streifenwagens mit der Anhaltekelle aufgefordert
anzuhalten. Die dreiste Fahrerin zeigte den Beamten hierauf mit
ausgestrecktem Finger und Daumen symbolisch eine Pistole und
versuchte indes, den Streifenwagen am Überholen zu hindern. Nur durch
eine beherzte Gefahrenbremsung der Streife konnte ein Zusammenstoß
mit dem flüchtenden Audi verhindert werden. Eine zwischenzeitlich bei
den Kollegen der bayerischen Kollegen aus Miltenberg blieb ohne
Erfolg, da diese ebenfalls wegen eines Einsatzes gebunden waren.
Letztlich konnte die Audifahrerin auf Höhe des Tremhof auf freier
Strecke überholt und zum Anhalten gezwungen werden. Da die 32jährige,
aus dem Bereich Wertheim stammende Frau im Anschluss sich weigerte,
aus ihrem Fahrzeug auszusteigen, musste sie von den Beamten unter
Anwendung unmittelbaren Zwangs aus ihrem Fahrzeug geholt und
geschlossen werden. Ihr vor Ort festgestellter psychischer Zustand
machte die anschließende Einweisung in das Kreiskrankenhaus
Tauberbischofsheim erforderlich. Die Frau muss sich neben des
Tankbetrugs wegen Straßenverkehrsgefährdung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte verantworten.