
Schwarzach. (ots) Gegen einen 27-Jährigen ermittelten Beamte des Polizeipostens
Aglasterhausen bereits im Sommer 2015. Der jetzt Verurteilte
bestellte auf einen nicht existenten Namen im Internet Waren im
Gesamtwert von rund 200 Euro. Nachdem diese über einen Paketdienst
angeliefert und in einer Postagentur hinterlegt wurden, erhielt er
per SMS darüber Bescheid. Nun füllte er eine weitere Vollmacht, mit
wiederum nicht existenten Personendaten, für die Abholung der
Warenlieferung aus. Damit ging er schließlich selbst zur Postagentur
und holte das Paket ab. Bei den anschließenden polizeilichen
Ermittlungen konnten ihm weitere, gleichgelagerte Betrugsfälle
nachgewiesen werden. Zwischenzeitlich wurde er dafür rechtskräftig zu
einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.