(ots) Inzwischen mehren sich die Meldungen über Clowns, die in Heilbronn
sowie in allen Landkreisen im Zuständigkeitsbereich des Heilbronner
Polizeipräsidiums unterwegs sind. Die meisten Meldungen betreffen
einfach nur Menschen in Clownkostümen, die irgendwo gesehen werden.
Allerdings registriert die Polizei zunehmend panische Reaktionen beim
Anblick solcher Figuren, obwohl diese weder bewaffnet sind noch
bedrohlich auftreten. Am Dienstag und in der Nacht zum Mittwoch
wurden insgesamt 13 Mal Clowns gesichtet und der Polizei gemeldet. In
Lauffen war kurz vor 13 Uhr in der Friedhofstraße ein Verkleideter
mit einem Baseballschläger unterwegs und erschreckte Kinder. In
Neuenstein wurde gegen 17 Uhr in der Nähe der alten Turnhalle ein
Clown mit einem langen Messer gesehen. In Niederstetten klopfte
nachts um 1.45 Uhr ein Maskierter gegen eine Balkontüre im 1. Stock.
Die Polizei warnt Menschen, die meinen, andere als Clown und womöglich sogar bewaffnet erschrecken zu müssen, dass jeder Zwischenfall, dem eine Straftat zugrunde liegt, konsequent verfolgt
wird. Manche sind sich gar nicht bewusst, dass auch das reine
Erschrecken strafrechtlich relevant sein kann. Nicht nur weil Erschreckte eventuell auf die Straße und dort vor fahrende Autos
laufen, sondern auch einen Schock mit Herz- oder Kreislaufproblemen
erleiden könnten. Gefährlich kann es auch für die Maskierten werden.
In anderen Teilen Deutschlands wurden bereits erste Clowns verletzt,
als sich erschreckte Opfer wehrten. Schlimm ist allerdings auch, dass
schon erste Falschmeldungen bei der Polizei eingingen. Auch das
Vortäuschen von Straftaten, die es gar nicht gab, sind Vergehen nach
dem Strafgesetzbuch, die verfolgt und gegebenenfalls bestraft werden.
Wenn die Polizei grundlos Fahndungen einleitet, können außerdem die
Kosten dem Verusacher, also dem Anrufer, auferlegt werden. Da kommen
schnell vierstellige Summen zusammen.