
## MdB Alois Gerig (CDU) kritisiert Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf im Kartellverfahren
_(pm)_ Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat heute dem Land Baden-Württemberg untersagt, die gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald weiter zu betreiben. Der Landesforstverwaltung wurde nicht nur die Holzvermarktung, sondern auch die vorgelagerten Forstdienstleistungen – z.B. Waldbau und Holzernte – untersagt. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes.
Erst im Dezember hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass Forst-Dienstleistungen – mit Ausnahme der Vermarktung – vom Kartellrecht ausgenommen werden sollen. Das Bundeswaldgesetz wurde entsprechend geändert, damit die Forstämter ihr Dienstleistungsangebot für private und kommunale Waldbesitzer aufrechterhalten können. „Der Wille des Gesetzgebers wird mit dem Urteil eindeutig verletzt“, kritisiert Alois Gerig.
Die Änderung des Bundeswaldgesetzes diente dem Ziel, eine flächendeckende Waldbewirtschaftung zu sichern und insbesondere Kleinwaldbesitzern Zugang zum Holzmarkt zu erleichtern. Alois Gerig bedauert, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf nun ein Strich durch die Rechnung macht.
Das Oberlandesgericht beruft sich in seinem Urteil auf europäisches Wettbewerbsrecht. „Der Bund hat mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes das ihm Mögliche getan, die bewährten Forststrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten“, betont Alois Gerig. Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber begrüßt, dass die Landesregierung nun prüft, in Berufung zu gehen.