Dealer muss sechs Jahre ins Gefängnis

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Mosbach. (pm) Im Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Alexander Ganter wurde heute ein 33-jähriger Deutscher wegen vorsätzlichen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Die Verteidigung hatte beantragt, an das Mindeststrafmaß von fünf Jahren heranzugehen

Da alle Beteiligten den Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil sofort rechtskräftig.

Zum Sachverhalt: Der 33-jährige Angeklagte deutscher Staatsangehörigkeit hat am 23.07.2016, gegen 13.52 Uhr, mit einem Audi A6 die Bundesautobahn 3 von Frankfurt am Main kommend in Fahrtrichtung Würzburg befahren, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Weil das Kennzeichen des Pkws wegen Diebstahls zur Eigentumssicherung ausgeschrieben gewesen ist, sollte eine Polizeikontrolle an der Anschlussstelle Wertheim erfolgen. Zwar hat der Angeklagte sein Fahrzeug zunächst abgebremst, ist dann aber in Richtung Wertheim geflüchtet.
Auf der sich anschließenden, etwa 15 km langen Verfolgungsfahrt kam es zu verschiedenen Tathandlungen, wodurch mehrfach andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Teilweise fuhr der Angeklagte mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h durch Ortschaften. Vor dem Restaurant „Millers“ in Wertheim-Eichel wurde ein Zusammenstoß mit zwei Kindern nur aufgrund des schnellen Eingreifens der anwesenden Erwachsenen verhindert.

Auf Höhe des Restaurants „Millers“ hat der Angeklagte einen Stoffbeutel aus dem Fenster seines Fahrzeugs geworfen, worin sich 487 Gramm Haschisch sowie 504 Gramm Amphetamin befanden, die der 33-Jährige zum gewinnbringenden Weiterverkauf in seinem Besitz hatte. Das Haschisch habe einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt von mindestens 15,11 %, das Amphetamin einen Amphetaminbasegehalt von mindestens 7,29 % gehabt. Dem vom Angeklagten mitgeführten Haschisch lagen somit mindestens 73,58 Gramm verfügbares THC, dem Amphetamin mindestens 36,74 Gramm Amphetaminbase zugrunde. Weiterhin hatte der Angeklagte in der Ablage der Mittelarmlehne griffbereit ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm mit sich geführt. Dieses Messer ist objektiv dazu geeignet und bestimmt, seiner Art nach Verletzungen von Personen herbeizuführen, was dem Angeklagten bewusst gewesen sei.
Das Rauschgift hat der Angeklagte von einem bislang unbekannten Hintermann am oder kurz vor dem 23.07.2016 übergeben erhalten, um es auf einem Festival in Würzburg gewinnbringend an unbekannte Dritte weiter zu veräußern.

Nachdem der Angeklagte den Stoffbeutel aus dem Fenster geworfen hatte, ist er weiter mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h in die Ortsmitte von Wertheim geflohen, mindestens zwei Lichtzeichenanlagen mit Rotlicht ignorierend. Auf der Odenwaldbrücke musste der Angeklagte aufgrund des dichten Verkehrs, der hohen Geschwindigkeit und in Ermangelung weiterer Ausweichmöglichkeiten sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen können und sei einem BMW aufgefahren. Bei alledem hat der Angeklagte durch seine rücksichtslose und grob verkehrswidrige Fahrweise die Gefährdung von Leib und Leben anderer Personen sowie die Gefährdung von Sachen von bedeutendem Wert zumindest billigend in Kauf genommen.

Eine beim Angeklagten am 23.07.2016 um 14:20 Uhr durchgeführte Blutkontrolle ergab eine Tetrahydrocannabinol-Konzentration von 4,27 ng/ml. Insgesamt sei ein Sachschaden von mindestens 22.900 Euro entstanden.

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