Bad Mergentheim: Spielzeugbagger geraubt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

41-Jährige leicht verletzt

(ots) Leichte Verletzungen erlitt die Besucherin eines Schwimmbads als ihr ein Spielzeugbagger geraubt wurde. Mit ihren Kindern befand sich eine 41-Jährige am Montag im Freibad in Bad Mergentheim-Althausen.

Als sie gegen 14.30 Uhr das Schwimmbad verlassen und hierzu das Kinderspielzeug ihrer Sprösslinge, ein Bagger sowie ein Kindereimer, einsammeln und wieder mit nach Hause nehmen wollte, wurden ihr die Gegenstände von zwei unbekannten Frauen aus den Händen gerissen. Dabei wurde die 41-Jährige verletzt. Nach einer lautstarken Diskussion ließen die beiden unbekannten Frauen den Eimer zurück. Den rot-blauen Spielzeugbagger der Marke Wader entwendeten sie. Bei den Diebinnen handelt es sich um eine Frau Mitte/Ende 40. Sie ist zirka 1,70 Meter groß und hat hellbraune, halblange Haare mit Pony. Sie hat eine kräftige Figur und trug zur Tatzeit einen zweiteiligen Badeanzug mit einer Blumenranke. Die zweite Täterin wird auf 30 Jahre geschätzt. Sie ist etwas kleiner als ihre Komplizin und hat dunkelbraune Haare, die zu einem Dutt nach oben gebunden waren. Sie wird als sehr korpulent und hellhäutig beschrieben. Weiterhin ist sie Brillenträgerin und trug einen schwarz-weiß gestreiften, zweiteiligen Badeanzug. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sollten sich bei der Polizei Bad Mergentheim, Telefon 07931 5499-0, melden.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse