1.000 Euro für das Projekt „Hinschauen ist die Lösung“ des Fördervereins Frauen- und Kinderschutzhaus
Mosbach. (pm) 1.000 Euro an den Förderverein des Frauen- und Kinderschutzhauses Neckar-Odenwald-Kreis spendete die Sparda-Bank Baden-Württemberg im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements. Das Geld soll dem Projekt „Hinschauen ist die Lösung“ zugutekommen. „Über die großzügige Spende sind wir sehr dankbar“, sagte Angelika Bronner-Blatz, Beauftragte für Chancengleichheit und Frauenförderung des Kreises und Vorsitzende des Fördervereins.
Der 1992 gegründete Verein hat sich mit dem Projekt „Hinschauen ist die Lösung“ zur Aufgabe gemacht, mit Gewalt konfrontierte Frauen und Kinder zur Ruhe kommen zu lassen, damit diese ihr Selbstwertgefühl wiedererlangen und Wege aus der Lebenskrise finden. „Die Frauen und Kinder kommen hier teilweise nur mit dem an, was sie bei sich tragen“, so Bronner-Blatz. „Wir freuen uns, wenn wir den Förderverein unterstützen können, sodass die Erstausstattung der Bewohner finanziert wird. Dies ist ein wichtiger Start, um sich eine neue, unabhängige Perspektive aufzubauen“, so Roland Bauer, Filialleiter der Sparda-Bank in Mosbach. Von insgesamt 4,9 Millionen Euro Spendensumme stehen den Sparda-Filialen jeweils 200.000 Euro für Spenden an gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Gewinnsparverein der größten baden-württembergischen und bundesweit mitgliederstärksten Genossenschaftsbank.
Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]
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