„Gute Nachricht für Waldbesitzer“

(Symbolbild: Pixabay)

MdB Alois Gerig lobt Urteil des Bundesgerichtshofes im Kartellstreit

(pm) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Kartellstreit um die Holzvermarktung in Baden-Württemberg zugunsten des Landes entschieden. Alois Gerig, forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil: „Die baden-württembergischen Forstämter dürfen wieder in Waldflächen bis 3.000 Hektar Dienstleistungen für die Eigentümer erbringen – eine gute Nachricht für private und kommunale Waldbesitzer.“

Das Bundeskartellamt hatte das Land Baden-Württemberg 2008 verpflichtet, Holz aus dem Privat- und Kommunalwald nur noch dann zu vermarkten, wenn der Holzeinschlag auf Flächen mit weniger 3.000 Hektar erfolgt. 2015 hat das Bundeskartellamt diese Grenze auf 100 Hektar abgesenkt und dem Land zudem untersagt, bestimmte Forstdienstleistungen für Privat- und Kommunalwaldbesitzer zu erbringen. Mit dem Karlsruher Richterspruch werden die Auflagen aus 2015 nun aufgehoben.
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Den Wettbewerbshütern war ein Dorn im Auge, dass das Land Baden-Württemberg den Holzverkauf aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald bündelt und so eine marktbeherrschende Stellung auf dem Holzmarkt einnimmt. „Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes hat die Große Koalition in der letzten Wahlperiode klargestellt, dass wir keine Wettbewerbsverzerrungen auf dem Holzmarkt wollen“, erklärt Alois Gerig.

Darüber hinaus habe der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass Dienstleistungsangebote der Forstämter auch in Zukunft erhalten bleiben können, hebt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft hervor. Im Bundeswaldgesetz wurde neu geregelt, dass bestimmte Forstdienstleistungen nicht dem Kartellrecht unterliegen und weiterhin von den Forstämtern angeboten werden dürfen – beispielsweise Holzauszeichnen, Waldbau und Holzernte.

Alois Gerig betont: „Das Urteil und die Bundeswaldgesetz-Änderung machen den Weg frei, dass Waldbesitzer weiterhin auf die bewährten Dienste ihres Försters vor Ort zurückgreifen können. Durch die Forstämter erhalten private und kommunale Waldbesitzer Zugang zum Holzmarkt – zudem bleiben unsere Wälder in einem guten ökologischen Zustand.“

Die Änderung des Bundeswaldgesetzes und das Urteil des Bundesgerichtshofes bilden nun eine gute Grundlage, in Baden-Württemberg und anderen betroffenen Bundesländern die Forststrukturen neu zu ordnen und Bewährtes weiterzuführen, so der Abgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber. Ziel müsse es sein, eine flächendeckende und nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen, den Wald als Erholungsraum für Menschen zu erhalten und seine wichtigen ökologischen Funktionen zu schützen.

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