Alois Gerig setzte sich für Kulanzregelung bis Jahresende ein
(pm) Die CDU/CSU will die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes nutzen, um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h von der Maut zu befreien. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 40 km/h sind bereits von der Mautpflicht ausgenommen.
„Es ist nicht richtig, die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut zu belasten, da ihre Fahrzeuge und Maschinen zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf Bundesstraßen unterwegs sind. Zudem ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Betrieben nicht zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie aufzubürden“, erklärt der CDU-Wahlkreisabgeordnete Alois Gerig.
Da die Gesetzesänderung voraussichtlich erst am 1. Januar 2019 greifen wird, hat die Bundesregierung veranlasst, dass bereits ab 1. Juli 2018 land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h von der Maut frei gestellt werden. In den vergangenen Tagen hatte Alois Gerig mit Verkehrs-Staatssekretär Steffen Bilger intensiv an dieser Kulanzregelung gearbeitet.
„Der Aufwand wäre auch unverhältnismäßig hoch, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge für die Übergangsphase bis Jahresende mit Geräten zur Mauterfassung auszurüsten“, betont Alois Gerig. Die Überzeugungsarbeit des Abgeordneten hat sich gelohnt: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stimmte am Mittwoch der Kulanzregelung zu. „Das ist eine gute Nachricht für Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft.