SGH-B-Jugend mit Leistungssteigerung

img_3188.jpg

(Foto: privat)

JSG St.Leon/Reilingen – SGH Waldbrunn/Eberbach 16-26 (8-10)

(aw) Am Sonntag bekamen es die Handballerinnen der SGH Waldbrunn-Eberbach mit dem Tabellenfünften zu tun. Das Hinspiel gegen die JSG St. Leon/Reilingen hatten die Mädels aus dem Odenwald knapp für sich entschieden. Daher war die die Mannschaft gewarnt.

Die SGH-B-Jugend kam gut ins Spiel und legten in den ersten sechs Minuten eine 0:4-Führung hin. Bis zur Pause hatten sich die Gastgeber wieder gefangen, sodass es mit einem 8-10 in die Pause ging.

In der Pause wurde die Mannschaft neu eingestellt und die Spielerinnen erhielten die Order noch einmal 25 Minuten Gas zu geben. In der Abwehr hatten man nun wieder Zugriff, sodass man die Topspielerin der Heimmannschaft besser abschirmen konnte. Im Umschaltspiel wurde nun zielstrebig mit zweiten Wellen agiert. Der Vorsprung wuchs so von 9:12 binnen 9:16. Von nun an ließen die Kräfte der JSG sichtlich nach, weshalb die SGH wieder zu leichten Toren kam. Auf der Anzeigetafel leuchtete beim Schlusspfiff eine 16:26-Endstand auf.

Durch diesen Sieg belegen die Mädels der SGH weiter den zweiten Tabellenplatz. Weiter geht es am 23.02.19, um 13 Uhr im Rahmen des Heimspieltages in der Hohenstaufenhalle in Eberbach. Gegner ist die zweite Mannschaft der HG Saase.

 

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse