Täter zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt
Mosbach. Von der Großen Jugendkammer am Landgericht Mosbach wurde heute ein 21-jähriger Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit änderte die Kammer ein Urteil des Amtsgerichts Mosbach, das den Angeklagten im Juli zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. In beiden Urteilen war eine ältere Strafe einbezogen worden.
Gegen das Urteil des Amtsgericht hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Hauptverhandlung eine Einheitsjugendstrafe von sieben Jahren, die Verteidigung eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren beantragt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach der Hauptverhandlung war für die Jugendkammer erwiesen, dass der zur Tatzeit 20-jährige, jetzt 21-jährigen Angeklagte, am 18. Februar, gegen 23.00 Uhr, auf dem Bahnsteig am Bahnhof in Mosbach-Neckarelz, einen Jugendlichen schwer verletzt zu haben.
Nach den Zeugenaussagen stand fest, dass der Täter im Rahmen eines Streits dem Geschädigten einen Faustschlag versetzt zu haben. Außerdem stand fest, dass er sein Opfer auf die Gleise geschubst hat. Hierdurch erlitt der Geschädigte eine Unterkieferfraktur und eine Schädelprellung. Während derJugendliche ins Gleisbett stürzte, kam eine S-Bahn in den Bahnhof eingefahren. Da der Zugführer das Geschehen beobachtet hatte, rettete er dem Opfer durch eine Schnellbremsung wahrscheinlich das Leben. Trotz der Notbremsung kam die S-Bahn nur 10 – 15 Meter vor dem Geschädigten zum Stehen (NZ berichtete).
Der Täter muss nun in Haft. Die Kammer empfahl ihm die Haftzeit zu nutzen, um sein Leben mit einer Sozial- sowie Suchttherapie wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Bei einer Fortsetzung der kriminellen Karriere, die von zahlreichen Gewalttaten geprägt ist, drohe ansonsten die Sicherungsverwahrung.