Neue Bestimmungen für Fastnachtsumzüge

Für Motivwagen gelten ab sofort neue Bestimmungen. (Foto: Archiv/Merkle)

Informationsveranstaltung des Landkreises zu neuen Sicherheitsanforderungen – Wegweisende Anpassung für mehr Sicherheit

Heidersbach. (pm) Die ersten sind schon durchgeführt, die meisten stehen aber noch aus: Die Rede ist von den vielen bunten Fastnachtsumzügen, die landkreisweit über die närrischen Tage durchgeführt werden und bei denen die Teilnehmer alljährlich viel Engagement und Herzblut an den Tag legen.

Allerdings sind der Fantasie dabei Grenzen gesetzt, denn nicht alle Ideen, vor allem die der Wagenbauer, lassen sich dabei in die Tat umsetzen. Die Veranstalter der jeweiligen Umzüge müssen peinlichst genau darauf achten, dass alle in der Umzugsgenehmigung enthaltenen Auflagen eingehalten werden.

Für Unmut sorgte in der Vergangenheit vor allem die behördlich geforderte Anzahl von zehn Wagenbegleitern, die viele Vereine und Gruppen an ihre personellen Grenzen brachte. Aufgrund dieser Tatsache haben die Vertreter der beteiligten Behörden im Laufe des vergangenen Jahres die Gefahrensituationen neu bewertet und die Umzugsregelungen entsprechend angepasst.

Zur Vorstellung der Ergebnisse im neugefassten „Informationsblatts für Umzugsteilnehmer bei Brauchtumsveranstaltungen im Neckar-Odenwald-Kreis“, welches auch eine Reduzierung der Wagenbegleiter vorsieht, luden Landrat Dr. Achim Brötel und Narrenringpräsident Stefan Schulz dieser Tage ins „Hällele“ nach Heidersbach zu einer Informationsveranstaltung. Die Anwesenheitsquote von 90 Prozent aller Umzugsveranstalter beweis dabei, wie wichtig das Thema den Verantwortlichen ist und wie es ihnen unter den Nägeln brannte.

„Es ist uns in enger Zusammenarbeit mit dem Narrenring Main-Neckar etwas gelungen, was gemeinhin als unmöglich gilt“, sagte Landrat Dr. Brötel im Rahmen der Begrüßung und er betonte ausdrücklich, dass die Anpassungen bezüglich des Begleitpersonals nicht zu Lasten der Sicherheitsanforderungen im Ganzen gehen. Man habe diese bei der Neubetrachtung bedarfsgerecht verbessert, ohne die Vereine unnötig zu belasten.

Im Vorfeld des letztjährigen Narrentreffens in Walldürn wurde aus den Reihen der Teilnehmer immer wieder die Forderung nach zehn Wagenbegleitern pro Gespann kritisiert. Für einen Verein, der mit fünf Wagen teilnehmen wollte, waren somit 50 Personen erforderlich. Ein Zustand, der für die Verantwortlichen kaum zu stemmen war.

Daraufhin trafen sich im letzten Sommer Umzugsverantwortliche, Zugleiter, Zugmaschinenfahrer und Wagenbegleiter, um die aktuelle Regelung zu diskutieren. Daraus ergaben sich eine Vielzahl von Aspekten, die noch nicht im Fokus standen und die eine Neubetrachtung der Situation erforderlich machten.

Diese wurden dann im Herbst bei einem Erörterungstermin mit Vertretern aller unteren Straßenverkehrsbehörden im Kreisgebiet (Landkreis, Große Kreisstadt Mosbach, Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn), der Polizei, David Roos von der DEKRA sowie Präsident Stefan Schulz und Andreas Fürst (Höpfingen) als Vertretern des Narrenrings Main-Neckar erörtert. Am Ende verständigte man sich dabei auf neue Eckpunkte, die deutlich mehr Flexibilität bei der Reaktion auf potenzielle Gefahren ermöglichen und die Anzahl der Wagenbegleiter im Idealfall auf vier Personen reduzieren.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen ist die Durchführung einer jährlichen landkreisweiten Infoveranstaltung für alle Veranstalter von Fastnachtsumzügen, welche über das Landratsamt organisiert und finanziert wird. Als Referent konnte hierfür M. Sc. David Roos gewonnen werden, der sich in seiner Masterarbeit speziell mit der Thematik „Unfälle mit Brauchtumsfahrzeugen“ auseinandergesetzt hat und somit als absoluter Experte gilt. Weiterhin enthält die Neuregelung die Bitte, freiwillig auf Wurfmaterial zu verzichten oder dieses gezielt durch die die Wagen begleitenden Fußgruppen verteilen zu lassen. „Wir könnten uns so zum Vorreiter einer allgemeinen Entwicklung machen“, warb der Landrat um Unterstützung dieses Anliegens.

Stefan Schulz, der Präsident des Narrenrings Main-Neckar, dankte allen an der Neuregelung beteiligten Behördenvertretern für das konstruktive Miteinander. „Ich hätte nicht gedacht, dass wir so schnell zu einer solch positiven Lösung kommen“, freute er sich und betonte, dass die neuen Regelungen durchaus Vorbildcharakter hätten. „Sicherheit geht uns alle an und sie wird mit den neuen Bestimmungen nicht vermindert“, fasste er das Beschlossene zusammen.

Im Hauptteil der Infoveranstaltung stellte David Roos aus Laudenberg, selbst überzeugter Fastnachter und aktiver Wagenbauer, die künftig erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen sowie die damit verbundene einheitliche Vorgehensweise im Kreis vor. Es gelang ihm dabei die möglichen Gefahrenquellen anhand von Praxisbeispielen anschaulich darzustellen.

Seine Ausführungen galten zunächst der Unfallstatistik, nach der die meisten Unfälle mit Brauchtumsfahrzeugen durch Stürze von den Fahrzeugen und durch Überrollen hervorrühren. Ausführlich beschrieb er, welche Fahrzeugkombinationen zugelassen sind, wie deren zulässige Abmessungen sein dürfen und wie die An- und Abfahrt zu den Umzügen zu erfolgen hat. Beim Bau der Umzugswagen ist auf die Anordnung der Ein- und Ausstiege, die Anzahl der Sitz- und Stehplätze sowie die Anbringung der seitlichen Schutzvorrichtungen zu achten.

Aus deren Zusammenspiel sowie dem Umzugsweg resultiert die Zahl der Wagenbegleiter, die aus mindestens vier Personen bestehen muss. Zwei auf Höhe der Zugverbindung und zwei bei der Hinterachse. Verantwortlich für die Einteilung ist die für das Fahrzeug zu bestimmende Aufsichtsperson. Auf den Zugmaschinen dürfen sich künftig keine Beifahrer mehr befinden. Somit soll eine Sichtfeldbeschränkung des Fahrers vermieden werden.

Die neuen Bestimmungen gelten ab der aktuellen Kampagne und können auf der Internetseite des Ehrenamtszentrums Neckar-Odenwald heruntergeladen werden.

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