Factory Outlet Center muss bis 03. Mai geschlossen bleiben – Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt Rechtsauffassung des Landratsamtes
**Wertheim. ** (pm) Das Factory Outlet Center Wertheim Village muss bis einschließlich Sonntag, 03. Mai, geschlossen bleiben. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hatte am Montag, 20. April, die weitere Schließung verfügt, das Einkaufszentrum dagegen jedoch Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt.
„Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung des Landratsamtes bestätigt hat. Dies ist sicher schmerzhaft für das Unternehmen, aber vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung leider alternativlos“, erklärt Landrat Reinhard Frank.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Schließungsverfügung des Landratsamtes voraussichtlich rechtmäßig sei. Das Landratsamt sei als Gesundheitsamt im Wege der Eilzuständigkeit zuständig gewesen und habe aufgrund der Eilbedürftigkeit zu Recht von einer vorherigen Anhörung des Einkaufszentrums absehen dürfen.
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis habe in seiner Verfügung insbesondere berücksichtigt, dass das Outlet-Center kein gewöhnliches Einkaufszentrum, bestehend aus mehreren Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern, darstelle. Es handle sich vielmehr um eines der größten Factory-Outlets in Deutschland, wobei sich die Gesamtverkaufsfläche von circa 13.000 Quadratmetern auf etwa 110 Einzelgeschäfte horizontal auf einer Ebene verteile, die durch eine schmale, fast fußgängerzonenmäßige Flaniermeile verbunden seien.
Dabei strahle das Outlet-Center eine überregionale Anziehungskraft für den Publikumsverkehr aus. So verzeichne es jährlich 2,5 bis 2,8 Millionen Besucher und sei durch seine Lage an der Autobahn A 3 und der Grenze zu Bayern und Hessen insbesondere für Besucher aus Frankfurt, Würzburg, Nürnberg und Mannheim ein beliebtes Einkaufsziel.
Entgegen der Auffassung des Outlet-Centers sei nicht auszuschließen, dass eine Vielzahl von Personen aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg infolge der in den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie das Wertheim Village im Rahmen eines eintägigen, mehrstündigen Ausflugs besuchen werden, um die zuletzt nicht möglichen Einkäufe zu tätigen.
Hierdurch würde möglicherweise die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 im Outlet-Center selbst begünstigt werden. Darüber hinaus sei die Gefahr groß, dass etwaige Kontaktpersonen von infizierten Personen, die sich im Outlet-Center aufhielten, nicht hinreichend ermittelt werden könnten, so dass das Virus vom Outlet-Center aus in die Anreisestädte der Besucher verbreitet werde. Dies würde dem Zweck eines effektiven Infektionsschutzes erheblich zuwiderlaufen.
Aufgrund der besonderen überregionalen Anziehungskraft des Outlet-Centers und der städtebaulichen Besonderheit der dichten Bebauung von aneinandergereihten Einzelhandelsbetrieben habe das Landratsamt Main-Tauber-Kreis abweichend von der Corona-Verordnung des Landes eine strengere Anordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes treffen dürfen. lra