
Opfer dauerhaft sehbehindert
Wertheim/Mosbach. (ots) Drei 39-, 24- und 27- jährige Angeklagte iranischer Staatsangehörigkeit wurden heute vom Landgericht Mosbach unter dem Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt zu Strafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten für den ältesten und zwei Jahre und neun Monaten für die beiden anderen Angeklagten verurteilt. Daneben wurden die drei Angeklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Geschädigten ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zu zahlen. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten blieben in Vollzug.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den ältesten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, für die beiden anderen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten Freispruch beantragt.
Für die Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen stand nach der Beweisaufnahme fest, dass die Angeklagten in der Nacht vom 22.12.2015 auf den 23.12.2015 an einer Massenschlägerei in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Wertheim gekommen war, an der der iranische und afghanische Flüchtlinge beteiligt gewesen sind.
Die Angeklagten seien über das Eingangstor der Einrichtung geklettert und hätten handflächengroße Steine aufgehoben und diese gezielt auf die hinter dem Eingangstor befindlichen afghanischen Flüchtlinge geworfen. Ein vom 39-jährigen Angeklagten geworfener Stein habe den Geschädigten am rechten Auge getroffen, worauf hin das Opfer eine schwere Augapfelprellung erlitten hat, die wohl dauerhafte Schäden zur Folge hat. So sei die Sehfähigkeit auf dem rechten Auge des Geschädigten auf eine hell/dunkel- Erkennung reduziert.
Die Angeklagten befinden sich seit dem 28.01.2016 in Untersuchungshaft, wo sie auch nach dem heutigen Urteil der Kammer bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigen.
Ursprünglich war das Verfahren beim Amtsgericht -Schöffengericht- Tauberbischofsheim anhängig, wurde wegen der Schwere der Tat aber dann vom Landgericht Mosbach übernommen.