Zivilrichter Alfons Terhorst in Ruhestand

Alfons Terhorst war seit 30 Jahren Zivilrichter beim Amtsgericht Mosbach und seit vier Jahren auch stellvertretender Direktor. (Foto: pm)

Mosbach.  (pm) Der langjährige Zivilrichter des Amtsgerichts Mosbach Alfons Terhorst tritt am 30.04.2020 in den Ruhestand. Terhorst prägte über mehrere Jahrzehnte die Zivilgerichtsbarkeit beim Amtsgericht Mosbach und war seit 2016 auch dessen stellvertretender Direktor. Der Präsident des Landgerichts Mosbach, Reiner Hettinger, hat ihm die Ruhestandsurkunde ausgehändigt, mit welcher der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, Alois Terhorst für die dem Land Baden-Württemberg geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung ausspricht.

Alfons Terhorst wuchs in Rheine/Westfalen auf. Nach dem Abitur schloss er zunächst ein Studium der Betriebswirtschaftslehre in Münster erfolgreich ab. Danach studierte er in Freiburg Rechtswissenschaften, wo er auch sein juristisches Referendariat absolvierte. 1987 trat Alfons Terhorst in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. In seinen ersten Berufsjahren war er beim Landgericht Mosbach als Straf- und Zivilrichter und beim Amtsgericht Adelsheim als Zivilrichter tätig.

1990 folgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit beim Amtsgericht Mosbach. Seither übte Alfons Terhorst durchgehend das Amt des Zivilrichters beim Amtsgericht Mosbach aus. Während seiner 30-jährigen Tätigkeit verantwortete er einen wesentlichen Teil der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Amtsgerichts Mosbach. Daneben war er phasenweise im Betreuungsrecht, Familienrecht und als Ermittlungsrichter eingesetzt. 2016 wurde Terhorst zum stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Mosbach befördert. Der in Eberbach wohnende Alfons Terhorst ist verheiratet und hat fünf erwachsene Kinder.

Die durch den Weggang von Terhorst freigewordene Richterstelle beim Amtsgericht Mosbach hat das Justizministerium bereits wiederbesetzt. Die zivilrichterliche Zuständigkeit wird künftig auf zwei Richterinnen verteilt sein, die daneben auch andere richterliche Aufgaben wahrnehmen. Die Ernennung eines neuen ständigen Vertreters des Amtsgerichtsdirektors steht noch aus.

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