Wohin ist Corona verschwunden?

Bald sind wieder Hochzeitsfeierlichkeiten mit Gästen möglich. Die Landesregierung hat heute die entsprechenden Schritte eingeleitet. Auch öffentliche Veranstaltungen sind bald wieder erlaubt. Allerdings müssen Abstandsregeln und Hygienevorschriften beachtet werden. (Symbolbild – Hochzeit/Arek Socha/Pixabay)

Land lässt weitere Lockerungen zu

Obwohl die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundesregierung Lockerungen der Corona-Regeln in nahezu allen Bereichen des Lebens beschlossen und umgesetzt hat, sind die Neuinfektionen deutlich gesunken und die von Kritikern befürchtete zweite Infektionswelle bisher aus.

Nun fahren wieder Schüler im ÖPNV in die Schule, Gastronomiebetriebe haben, wenn auch unter Einhaltung strenger Regeln, wieder geöffnet, Unternehmen reduzieren Homeoffice-Zeiten, durch den wieder geöffneten Einzelhandel wurden die Innenstädte belebt.

Es gilt zwar die Pflicht, in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Mund-Nasen-Masken zu tragen, auch das Abstandsgebot Mit 1,5m sowie strenge Kontaktregelungen gelten nach wie vor. Dies alles scheint bisher auszureichen, um eine zweite Infektionswelle, wie zunächst von vielen Menschen befürchtet, ist nirgendwo zu sehen.

Ganz im Gegenteil, anscheinend tragen die genannten Regelungen bisher dazu bei, die Infektionszahlen zu senken. So meldete die Landesregierung für heute, Freitag, den 29. Mai lediglich 66 Neuinfektionen. Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,76 angegeben.

Das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises meldet für die vergangenen drei Tage keine Neuinfektion. Der letzte bestätigte Fall wurde am 26. Mai festgestellt. Die Zahl aller Corona-fälle im Kreis liegt seither bei 445. Davor wurden ebenfalls keine neuen Fälle gemeldet, sodass nun innerhalb einer Woche nur eine Person mit Coronaviren festgestellt wurde. Genesen sind zwischenzeitlich 385 Personen, 21 Menschen verstarben an COVID-19. Der letzte Todesfall wurde am 17. Mai 2020 gemeldet.

Neue Lockerungen

Vor diesem Hintergrund hat die grün-schwarze Landesregierung heute weitere
Lockerungen beschlossen. So dürfen künftig dürfen nun bis zu zehn Personen im privaten Raum zusammenkommen. Auch kleinere Veranstaltungen sind wieder erlaubt. Großveranstaltungen mit über 500 Personen bleiben jedoch bis zum 31. August 2020 verboten. Daneben gibt es für die Kindertagesstätten und Grundschulen aufgrund einer Studie der Uni-Kliniken im Land eine Perspektive.

Auch private Feiern wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagen und vieles mehr, sind bald wieder erlaubt. Allerdings muss hierzu noch die umfangreiche, sehr bürokratischen Corona-Verordnung erst von den diversen Ministerien überarbeitet werden muss.

Freizeitparks, Spaßbäder, Freizeitaktivitäten

Seit heute dürfen Freizeitparks und Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen wie Indoor-Spielplätze wieder öffnen. Allerdings muss der Infektionsschutz beachtet werden. Verantwortlich dafür sind die der Anlagen. Spaßbäder dürfen frühestens ab 06. Juni wieder öffnen. Bis dahin erstellt das Sozialministerium hierzu eine Verordnung.

Kleine öffentliche Veranstaltungen wieder möglich

Ab Montag, den 01. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit unter 100 Personen wieder erlaubt. Voraussetzung sind feste Sitzplätze und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben. „Über diese Perspektive gerade für die Kulturschaffenden und Künstler freue ich mich sehr. Denn die Pandemie hat unser Kulturleben fast zum Erliegen gebracht – egal ob Kino, Theater, Konzerte oder Oper“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart.

Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern bleiben auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. Damit schaffen wir für die Veranstalter die Klarheit und Rechtssicherheit, die sie dringend benötigen.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Infektionszahlen vor dem Hintergrund der angekündigten Lockerungen entwickeln.

Infos zu den Lockerungen gibt es unter:

www.baden-wuerttemberg.de/

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