Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

39-Jähriger missbraucht Kinder und Jugendlichen

Mosbach.  Die Große Jugendkammer am Landgericht Mosbach hat heute einen 39-jährigen Angeklagten wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, Besitzes von kinderpornographischen Schriften und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in vier Fällen zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren
verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung gefordert.

Für die Kammer war nach der Beweisaufnahme gesichert, dass der Angeklagt aus dem Main- Tauber-Kreis im Jahr 2018 bei vier Gelegenheiten sexuelle Handlungen gegen Entgelt an einem 17-jährigen vorgenommen hat. Weiterhin hatte er zwischen Ende 2017 und Juli 2018 in zwei Fällen einen damals elf- bzw. 12-jährigen Jungen über einen Chat aufgefordert, Nacktfotos und -videos von sich anzufertigen und dem Geschädigten dafür Gutscheinkarten versprochen. Schließlich hatte der Angeklagte im Jahr 2018 mehr als 600 Bild- und mehr als 50 Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt besessen.

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