XXL-Karotten dank AWN-Nährhumus

Josef Püchner präsentiert seine Rekord-Karotten. (Foto: Liane Merkle)
Mudau. (lm) Karotten mit Einzelgewichten von rd. 400 Gramm, Durchmessern von 56 bis 70 mm und einer Länge von 22 bis 26 cm, Ausnahmestücke sogar bis zu 1.350 Gramm und einem Durchmesser von 9 cm waren das überraschende Ernteergebnis, über das sich Gisela und Josef Püchner bei der Ernte in diesem Jahr freuen durften.

Kreisgartenfachwart Püchner führt dieses erstaunliche Ergebnis auf den neuen Nährhumus zurück, den die AWN seit einiger Zeit anbietet und den er im Frühjahr unter seine Gartenerde gemischt hatte. Zu diesem natürlichen Dünge- und Bodenverbesserungsmittel hebt die AWN hervor, dass der Humus als Träger und Förderer der Bodenfruchtbarkeit den Boden lockert, Wasser speichert, Bodenleben fördert und die Pflanzen düngt. Durch die Verwendung des Nährhumus wird der Boden gelockert und damit die Bearbeitung erleichtert.

Bei Regen verschlämmt die Oberfläche nicht und das Wasser dringt in den Boden ein, was den Erdabtrag vermeidet. Gleichzeitig speichert der Humus das drei- bis fünffache seines Eigengewichts an Wasser, hat ein breites Wirkungsspektrum gegenüber Krankheitserregern und enthält natürlicherweise alle Haupt- und Spurennährstoffe.

In seiner Funktion als Gartenfachwart der Siedler- und Gartenfreunde Mudau sowie als Kreisgartenfachwart der Verbands Wohneigentum gibt Josef Püchner gerne auch detaillierter Auskunft über Anwendung und Erfahrung mit dem AWN-Humus.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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