(Symbolbild – Pixabay)
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Aufgrund der Infektionslage im Neckar-Odenwald-Kreis hatte das Landratsamt am 11. Februar per Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung jeweils ab 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetags angeordnet (NZ Berichte). Diese Allgemeinverfügung, die erneut in enger regionaler Abstimmung mit dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Mannheim ergangen war, ist nunmehr in der Nacht auf Donnerstag um 24.00 Uhr wieder außer Kraft getreten. Voraussetzung hierfür war, dass die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern im Neckar-Odenwald-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Das ist nach den insoweit maßgeblichen Feststellungen des Landesgesundheitsamts am 15., 16. und 17. Februar der Fall gewesen.
Damit sind auch die weiteren kreisspezifischen Anordnungen in der Allgemeinverfügung hinfällig. Sämtliche Ge- und Verbote aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten aber selbstverständlich weiterhin.
Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim werden ihre Allgemeinverfügungen voraussichtlich in Kürze ebenfalls aufheben können. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und die beiden Landräte Stefan Dallinger und Dr. Achim Brötel waren dazu in den vergangenen Tagen in ständigem Austausch gestanden.