(Foto: Liane Merkle)
Seckach. (lm) Im März 2017 erreichte die Gemeindeverwaltung Seckach die erste Anfrage zu großflächigen Photovoltaik-Anlagen im Außenbereich. Bereits im August 2019 wurde die Ausweisung der Solarparks Rote Markstein/ Hirschboden mit ca. 12,5 Hektar Fläche, die Krumme Fürch mit ca. 3,57 Hektar sowie der Hohle Stein/ Speckengrund (1,65 ha) rechtswirksam und die Anlagen sind alle errichtet.
Während die erstgenannte Anlage vom Betreiber Energiebauern GmbH aus Sielenbach bereits in Betrieb ist, werden derzeit von der Firma Anumar GmbH aus Ingolstadt für die beiden letztgenannten Solarparks noch die Einspeiseleitungen verlegt. Für eine weitere rd. 12 Hektar große Anlage am Winterberg konnte dem Planungsbüro Klärle GmbH aus Weikersheim für die juwi GmbH aus Wörrstadt in der letzten Gemeinderatssitzung grünes Licht für den Satzungsbeschluss sowie den Durchführungsvertrag eventuell noch in diesem Jahr gegeben werden.
Dem vorausgegangen war die Vorstellung des Solarparks im Oktober 2018, drei Monate später bereits die Billigung und Freigabe des Bebauungsplanentwurfs durch den Gemeinderat und inzwischen zweimal die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlegung durch MSc Melanie Eisner, Geschäftsführerin vom Planungsbüro Klärle aus Weikersheim.
Die Gemeinde Seckach setzt deutlich auf regenerative Energien. Daher hat der Gemeinderat 2019 zur qualitativen und quantitativen Steuerung des Ausbaus einen Kriterienkatalog beschlossen, an dem sich jeder Interessent im Vorfeld orientieren kann. Eine Bedingung ist dabei, dass sich die ausgewählten Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Eigentum eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. im Eigentum des Betriebsinhabers befinden.
Im Gespräch äußerten sich sowohl Bürgermeister Thomas Ludwig als auch Melanie Eisner zu unseren Fragen:
NZ: Wie ist man auf die Flächen gekommen, auf denen die Anlagen stehen bzw. stehen werden? Werden diese vom Betreiber angemietet oder gekauft?
Thomas Ludwig: Die Solarfirmen hatten über Anzeigen, z.B. im Landwirtschaftlichen Wochenblatt, kommuniziert, dass sie Flächen suchen. Die von diversen Grundstückseigentümern vorgeschlagenen Flächen wurden von den Firmen auf ihre Eignung überprüft, langfristige Pachtverträge ausgehandelt und erst nach diesen Schritten baten die Firmen die Gemeinde um Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplans.
Im Gegensatz zu Windkraftanlagen sieht das Baugesetzbuch für PV-Anlagen im Außenbereich keine Privilegierung vor. Deshalb kann kein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung geltend gemacht werden, denn diese Entscheidung obliegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit einzig und allein der Gemeinde und damit dem Gemeinderat als Hauptorgan.
NZ: Warum verpachten die Landwirte die Flächen, anstatt sie für den landwirtschaftlichen Anbau zu nutzen?
Thomas Ludwig: Hier gibt es zum einen Unterschiede in der Ergiebigkeit verschiedener Flächen und in Folge können zwei Rechtsgrundlagen für diese Vorhaben geltend gemacht werden: Zum einen ermöglicht das Baugesetzbuch den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnlinien sowie auf Konversionsflächen.
Die Solarparks “Krumme Fürch” und “Hohler Stein/ Speckengrund” haben hier ihre Rechtsgrundlage. Und dann hat der Landesgesetzgeber im Jahre 2017 von der sog. Freiflächenöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht und solche Anlagen auch in sog. “benachteiligten Gebieten” zugelassen. Das sind Flächen, die schwächere landwirtschaftliche Erträge liefern, weil zum Beispiel die klimatischen Bedingungen ungünstig sind oder die Bodenqualität schlechter ist.
Zu dieser Gebietskulisse zählen die Gemarkungen Seckach und Zimmern und damit auch die Planungen für die Solarparks “Roter Markstein/ Hirschboden” und “Winterberg”. Nicht zuletzt muss aber auch gesagt werden, dass die Pachtzahlungen für Freiflächen-PV-Anlagen deutlich über dem Niveau liegen, das in der Landwirtschaft üblich ist.
NZ: Welchen Nutzen hat die Gemeinde von diesen Anlagen?
Thomas Ludwig: Der Nutzen ist für die Gemeinde mehr ideeller als materieller Natur, weil von der Gewerbesteuer nur rd. 20 Prozent in Seckach bleiben. Doch da es sich bei den Grundstückseigentümern ausschließlich um Landwirte oder ehemalige Landwirte handelt, sorgen wir mit unseren Entscheidungen dafür, dass dem ohnehin schon stark gebeutelten und von einem großen Strukturwandel geprägten landwirtschaftlichen Sektor ein weiteres finanzielles Standbein erschlossen wird und diese unsere Kulturlandschaft weiter pflegen und erhalten können. Außerdem steht die Gemeinde Seckach dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in jeder Richtung schon seit vielen Jahren sehr aufgeschlossen gegenüber.
Dies zeigt sich in der Vermietung gemeindeeigener Dachflächen für PV-Anlagen, der Verwendung von Erdwärme für die Beheizung und Warmwasseraufbereitung im neuen Dorfgemeinschaftshaus Zimmern, dem Bau von zwei Windrädern auf Gemarkung Großeicholzheim, dem Bau und der mittlerweile zweimaligen Erweiterung der Biogasanlage in der Bannholzsiedlung, dem Einbau einer Pelletsheizung in das Wasserschlossareal im Zuge des Bürgerprojekts “Wasserschloss Großeicholzheim”, Bau des Nahwärmnetzes Großeicholzheim durch die Bürger-Energie Großeicholzheim eG mit Anschluss der Schlossgartenhalle, des Kindergartens und der Grundschule sowie der Kraft-Wärme-Kopplung mit zwei Blockheizkraftwerken im Hallenbad Seckach. Darum können wir auch positiv vermerken, dass die regenerative Stromgewinnung in die Gemeinde Seckach rechnerisch schon seit Jahren den Stromverbrauch aller Bürger, Firmen usw. bei weitem eingeholt hat.
NZ: Mit welchen Schwierigkeiten haben die Planer zu kämpfen und was war dabei im NOK außergewöhnlich?
MSc Melanie Eisner: Sind neben der relativ unkomplizierten Prüfung von Naturschutzbelangen oder der Betroffenheit von Schutzgebieten weitere Belange zu berücksichtigen wie die regionalplanerischen Ziele und Grundsätze, denkmalpflegerische Belange (bei Solarparks vorrangig Bodendenkmale oder Sichtbeziehungen zu Kulturdenkmalen) oder artenschutzrechtliche Belange, können erhebliche zeitliche Verzögerungen auftreten. Eine Prüfung der denkmalpflegerischen Belange kann in Baden-Württemberg erst während des Verfahrens erfolgen, da noch kein Karten-Web-Dienst aufgesetzt wurde.
Bei Bodendenkmalen können Probeschürfungen die Folge sein, bei artenschutzrechtlichen Belangen kann eine Beurteilung immer erst nach den Erhebungen vor Ort während einer vollständigen Vegetationsperiode erfolgen. Speziell beim Verfahren „Winterberg“ war die sehr detailreiche und häufige/intensive Abstimmung mit dem Naturschutz besonders wichtig. Obwohl es bei der Region Rhein-Neckar, zu der der Neckar-Odenwald-Kreis gehört, keine speziellen Größenbestimmungen bei Solarparks gibt, waren die regionalplanerischen Vorgaben für dieses Plangebiet besonders schwerwiegend, da die Lage in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und in einem Vorranggebiet Regionaler Grünzug gegeben war.
NZ: Wie lange dauert die durchschnittliche Planungsphase einer solchen Anlage bis zur Inbetriebnahme und wo kann man Seckach hier ansiedeln.
MSc Melanie Eisner: Durchschnittlich dauert die Aufstellung eines Bebauungsplans ein Jahr.
Thomas Ludwig: Was die Zeitachse angeht, dürften wir mit Sicherheit ganz vorne dabei sein, denn in dem Moment, wo wir den Aufstellungsbeschluss für den BBP fassen, sind sich Grundstückseigentümer und Investoren über ihre Absichten schon einig und dann wird auch zügig geplant und gebaut.
NZ: Ab welcher Größe ist eine solche Solarfläche sinnvoll und wirtschaftlich und wie lange kann man sie betreiben?
MSc Melanie Eisner: Die Aussage zur Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit eines Solarparks ist abhängig von vielen Faktoren. So kann eine Anlage von 750KW (ca. 1ha) bei kurzem Netzanschluss, mit geringen Naturschutzauflagen und schlechten Böden genauso sinnvoll und wirtschaftlich sein wie ein Solarpark mit 12 und mehr ha. Die Voraussetzungen (Erschließung, Investitionskosten, Naturschutz, Bodenqualität/bisherige Erträge) sind im Einzelfall zu prüfen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen.
NZ: Wie erfährt der Betreiber, wenn eine Störung vorliegt?
Thomas Ludwig: Hierfür gibt es Fernüberwachungsanlagen. Diese melden, wenn z.B. ein Modul kaputt ist. Die Anlage muss aber auch von der Betreiberfirma bzw. einem beauftragten Unternehmen (z.B. örtlicher Elektriker) regelmäßig gewartet und in Augenschein genommen werden.
NZ: Wie stellt man sich die Pflege der Anlage vor (z.B. Mähen)?
MSc Melanie Eisner: Die Pflege der Anpflanzungen und Ansaaten wird in den Festsetzungen des Bebauungsplanes direkt geregelt und festgelegt (Mahdzeitpunkte, Häufigkeiten, Rückschnitte von Sträuchern). Diese Bestimmungen werden dann in die Durchführungsverträge mit den Betreibern/ Investoren übernommen. Damit sind diese verpflichtet, sich um die Pflege zu kümmern. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass die Grünmaßnahmen in den Solarparks auf Extensivierung abzielen. D.h. es ist bspw. nur zweimal pro Jahr eine Mahd gewünscht/ vorgesehen.
Damit werden naturschutz- und artenschutzrechtliche Ziele verfolgt und es entsteht eine „neue“ Kulturlandschaft. Die Pflegekonzepte sind bereits bei der Konzeption der Anordnung der Module zu berücksichtigen (Fahrgassen für Traktoren von ausreichender Breite, Module nicht bis an den Zaun heran, usw.). Als Alternative wird mehrheitlich dann die Beweidung durch Schafe ermöglicht.