
Am Sonntag kann man sich im KTZ testen lassen
Mosbach. (pm) Seit Eröffnung des Kommunalen Testzentrums Mosbach KTZ Anfang März wurden die Öffnungszeiten und Berechtigtenkreise bereits mehrfach den Bedürfnissen angepasst. Zuletzt wurde zum 1. Juni die Testung von Kindern ab sechs Jahren aufgenommen. Dank des Engagements des DRK konnte nun am kommenden Sonntag, den 06. Juni von 10 bis 12 Uhr ein weiteres Testangebot geschaffen werden, dass sich an alle richtet – Einwohner wie auch Gäste der Stadt. Die Termine für den Sonntag werden im Laufe des Freitagvormittags frei gegeben und können online gebucht werden unter www.mosbach.de/schnelltest.html.
Die Strategie des Landes sah zunächst vor, dass man sich bei Ärzten und in Apotheken testen lassen kann. Mangels ausreichender Testangebote hat die Stadt Mosbach ein freiwilliges Angebot in der Innenstadt geschaffen. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches kommunales Angebot für Bürgertests, das in Kooperation mit dem DRK Mosbach durchgeführt wird. Mit Änderung der Corona-Verordnung Anfang Mai hat das Land den Weg geebnet, dass weitere Personen und Stellen das Ergebnis von Schnelltests auf das Coronavirus offiziell bescheinigen können. Dies sind neben Arbeitgebern, Kindergärten und Schulen insbesondere auch Anbieter von Dienstleistungen wie etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Bei diesen Tests handelt es sich um angeleitete Schnelltests, die unter Aufsicht durchgeführt werden.
Um das bestehende, stetig ausgebaute Testangebot im KTZ aufrecht zu erhalten, insbesondere aber auch um weitere Termine am Wochenende anbieten zu können, sind die Stadt Mosbach und das DRK Mosbach auf dringender Suche nach weiteren ehrenamtlichen Testhelfern. Der gemeinsame Aufruf geht deshalb an alle bereits geschulten Testhelfer und jene, die es werden möchten. Wer bereit wäre, das Testzentrum zu unterstützen, kann sich unter per Mail an vorzimmer@mosbach.de wenden. Mitarbeiter des DRK werden dann Kontakt aufnehmen und die weiteren Modalitäten wie Voraussetzungen, Einsatzzeiten und Aufwandsentschädigung erläutern.