
(Symbolbild – Pixabay)
Baulandhalle Osterburken am 21. November 2021
Osterburken . (pm) Am Sonntag, 21. November 2021, findet von 9.30 Uhr bis 16 Uhr, eine Impfaktion in der Baulandhalle in Osterburken statt.
Aufgrund der hohen Nachfrage können voraussichtlich nicht alle impfwilligen Personen an diesem Tag geimpft werden. Daher erhalten die ersten 100 Personen eine Nummer, die ihnen eine Impfung an diesem Tag garantiert. Diese Personen erhalten dann in der Reihenfolge der vergebenen Nummern eine Impfung gegen COVID-19. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Wer keine Nummer mehr erhält kann an diesem Tag leider keine Impfung erhalten. Eine Auffrischungsimpfung kann frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung durchgeführt werden. Dies wird tagesgenau kontrolliert!
Das Mobile Impfteam der SLK-Kliniken Heilbronn wird an diesem Tag Impfungen mit den Impfstoffen Johnson & Johnson, BioNTech sowie Moderna anbieten.
Einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) hat grundsätzlich jede Person über 12 Jahre mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt Auffrischimpfungen für folgende Personenkreise:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 07. Oktober 2021),
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes, besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
- Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
- Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.
Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen, in ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, in Unterstützungsdiensten für besonders gefährdete Menschen mit Behinderungen, im Rettungsdienst oder in mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein öffentlich empfohlen; sie ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch möglich. Gleiches gilt für Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Die Auffrischimpfung erfolgt für alle Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend. Alle Personen die eine Impfung des Herstellers Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung der Grundimmunisierung nach der vierten Woche nach verabreichter Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Imfpstoff angeboten.
Zur Impfaktion müssenPersonalausweis, Krankenversicherungskarte sowie, falls vorhanden, Impfausweise mitgebracht werden.
Nähere Informationen u.a. auch zu Terminen für Zweitimpfungen gibt es beim Hausarzt oder unter www.impfen-bw.de sowie www.dranbleiben-bw.de.