Jugend-Spielbetrieb im Jahr 2022

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(Symbolbild – Pixabay)
Karlsruhe. (pm) Der Jugend-Spielbetrieb in Baden ruht seit Anfang Dezember. Während teilweise in den Vereinen noch trainiert wird, finden seitdem keine Rundenspiele mehr statt. Die Planungen der drei baden-württembergischen Fußballverbände sehen vor, den Spielbetrieb in der Jugend planmäßig zum Rückrundenstart wieder aufzunehmen. Darauf haben sich die zuständigen Ausschüsse geeinigt.

Die pandemische Lage ist sehr dynamisch, u.a. auch aufgrund der auftretenden Omikron-Variante. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, unter welchen Bedingungen der Jugend-Spielbetrieb im neuen Jahr wieder aufgenommen werden kann. Ab Ferienbeginn benötigen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren für den Hallensport einen aktuellen Schnelltest – im Freien genügt laut den aktuellen Corona-Verordnungen hingegen weiter ein Nachweis über den Schülerstatus.

Ab 01. Februar 2022 plant die Landesregierung, die 2G-Regelung in der Alarmstufe II auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren konsequent anzuwenden. Die regelmäßigen Schultestungen sollen dann nicht mehr genügen, da für die Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen bereits seit August 2021 eine Corona-Schutzimpfung empfohlen wird. Darauf möchten wir bereits heute explizit hinweisen.

Verbandsjugendleiter Rouven Ettner erklärt: „Es war und ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren Sport ausüben können. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass auch in 2022 der Spiel- und Trainingsbetrieb nur unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein wird.

Ein besonderer Dank geht deshalb an alle Vereine dafür, dass sie alles Mögliche getan haben, um den Fußballsport für Kinder- und Jugendliche auch unter den verschiedenen Bedingungen und Voraussetzungen, aufrechtzuerhalten.“

Die aktuelle Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gilt noch bis zum Jahresende. Wir werden unsere Vereine informieren, sobald neue Informationen seitens der Landesregierung Baden-Württemberg vorliegen.

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