Ölheizungen müssen hochwassersicher sein

(Symbolbild – Pixabay)

Nachrüstung bis Januar 2023

Neckar-Odenwald-Kreis.  (pm) Die vergangenen Jahre haben gezeigt, welchen Schaden Hochwasserereignisse herbeiführen können. Gerade Heizöl birgt bei Hochwasserereignissen ein großes Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt. Heizöltanks können bei Hochwasser schnell auftreiben, zusammengedrückt oder in sonstiger Weise beschädigt werden, sodass Heizöl ausläuft. Auslaufendes Heizöl führt nicht nur zu erheblichen Gebäudeschäden, sondern auch zu Gewässer- und Bodenverunreinigungen und somit auch zu unkalkulierbaren Kosten für den Betreiber. An Heizölverbraucheranlagen werden deshalb in Überschwemmungsgebieten höhere Sicherheitsansprüche gestellt.

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts weist deshalb darauf hin, dass Heizölverbraucheranlagen, die bereits am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, vom Betreiber bis zum 05. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden müssen. Betroffene Gebäudebesitzer werden gebeten, sich zur Umsetzung rechtzeitig an entsprechende Fachbetriebe zu wenden. Karten zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten können bei den Städten und Gemeinden eingesehen werden.

Eine nicht rechtzeitige oder nicht in der vorgeschriebenen Weise nachgerüstete Heizölverbraucheranlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldrahmen liegt hier zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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