Besuchseinschränkungen weiter gelockert

(Foto: pm)
Mosbach/Buchen.  (pm) Entsprechend der Vorgehensweise am Universitätsklinikum Heidelberg und den anderen Kliniken der Region Rhein-Neckar werden die Neckar-Odenwald-Kliniken in Buchen und Mosbach ab 01. Juni die Besuchseinschränkungen weiter lockern. Patienten können beispielsweise statt bisher nur einem jetzt zwei Besucher täglich empfangen.

„Wir möchten dem Bedürfnis der Patienten und deren Angehörigen Rechnung tragen, auch wenn die Pandemie noch nicht zu Ende ist. Nach wie vor müssen wir unsere Patienten vor vermeidbaren Infektionen schützen“, so Klinik-Geschäftsführer Frank Hehn. Er appelliert deshalb, Besuche auf das notwendige Maß zu begrenzen. Wenn möglich sollten auch nicht ständig wechselnde Personen zu Besuch kommen.

In der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr können Besuche ohne vorherige Anmeldung erfolgen. An den Pforten der beiden Klinikstandorte in Buchen und Mosbach wird allerdings überprüft, dass nicht schon zwei Besucher für den betreffenden Patienten anwesend sind. Innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises sind deshalb Absprachen untereinander beziehungsweise mit den Patientinnen und Patienten notwendig.

Für den Besuch wird weiter unabhängig vom Immunisierungsstatus ein aktueller negativer Schnelltest einer anerkannten Abstrichstelle benötig, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Wenn möglich, sollte dieser unmittelbar vor dem Krankenbesuch erfolgen, beispielsweise an den Schnellteststationen der beiden DRK-Kreisverbände direkt an den Kliniken. Alternativ wird auch ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test für Besuche akzeptiert.

Zudem gilt nach wie vor: Besucher dürfen keinerlei Infektionssymptome aufweisen, und selbstverständlich darf es keine Kontakte zu Personen gegeben haben, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.

Während des gesamten Besuchs muss gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske getragen werden, auch in den Patientenzimmern. So sollen Eintragungen von Infektionen in die Kliniken möglichst verhindert werden. Besucher sind auch aufgefordert, Abstandsregeln einzuhalten und die Hände sorgfältig zu desinfizieren.

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Unverändert gelten Ausnahmen von den Besuchszeiten, allerdings ebenfalls nur mit aktuellem Testergebnis: Mutter oder Vater eines kranken Kindes erhalten ebenso Zutritt wie die Angehörigen von Sterbenden. Am Standort Buchen dürfen Schwangere auch durch ihre Partner bei der Geburt begleitet werden, und die Väter dürfen Mutter und Neugeborenes besuchen. Die Leitung der Kliniken hofft, dass diese Maßnahmen im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden von allen Besuchern unterstützt und die Regeln sorgfältig eingehalten werden.

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